Abschließend, meine Damen und Herren: Die Absetzbarkeit von Spenden begrüße ich außerordentlich, vor allem auch als Betriebsratsvorsitzender des Roten Kreuzes Oberösterreich. Es ist dies ein erster Schritt. Bitte haben Sie Verständnis dafür – wie gesagt, es ist ein erster Schritt –, dass wir jene Organisationen bevorzugen, die bei den Menschen ihre Tätigkeit ausüben, nämlich bei den Hilfsorganisationen.
Ich bringe diesbezüglich folgenden Abänderungsantrag ein:
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wird wie folgt geändert:
In Z 10 § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Körperschaft darf die Sozialversicherungsnummer ausschließlich zur Übermittlung an die Abgabenbehörde verwenden.“
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Das ist ein Zusatz, der aus datenschutzrechtlicher Sicht notwendig ist, und ich bitte und ersuche um Zustimmung für dieses großartige Entlastungspaket, für diese Steuerreform. (Beifall bei der ÖVP.)
13.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wurde verlesen, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (54 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) in der Fassung des Finanzausschussberichtes (124 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wird wie folgt geändert:
In Z 10 § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Körperschaft darf die Sozialversicherungsnummer ausschließlich zur Übermittlung an die Abgabenbehörde verwenden.“
Begründung
Im Interesse des Datenschutzes soll ausdrücklich sichergestellt werden, das die Sozialversicherungsnummer ausschließlich zur Übermittlung an die Abgabenbehörde verwendet werden darf.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
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