Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 114

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dieser Frage machen – ein Schritt, der eine Entlastung von immerhin 100 Millionen € bringt, ist ja auch ein großer Schritt.

Ich sehe es durchaus so, dass es gut ist, zivilgesellschaftliches Engagement in Sachen Armutsbekämpfung, Entwicklungszusammenarbeit, die auch vor allem armutsbekämp­fend wirkt, und Katastrophenhilfe steuerlich zu honorieren, dass das aber auf Dauer al­lein nicht ausreichen wird. Ich habe in meiner politischen Arbeit die Erfahrung gemacht, dass zum Beispiel gerade das Sich-Einsetzen für eine gesunde Umwelt und für Men­schenrechte mit den oben genannten Punkten Hand in Hand geht und auch sehr schwer von ihnen zu trennen ist.

Ich glaube, dass eine Evaluierung in zwei Jahren das sehr klar zeigen wird, und in die­sem Sinne freue ich mich schon auf eine Weiterentwicklung der Spendenabsetzbarkeit in der Zeit nach diesen zwei Jahren. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Vock. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.27.04

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Obwohl wir in vielen Be­reichen in Europa als Musterschüler dastehen wollen, sind wir es bei der Absetzbarkeit von Spenden nicht, denn in anderen europäischen Staaten gibt es diese schon lange.

Leider sind Spenden für den Natur- und Umweltschutz, aber auch für den Tierschutz davon generell ausgenommen. Damit erschweren wir die Arbeit der ehrenamtlichen Funktionäre, denn gerade in einer Wirtschaftskrise wird zuerst bei den Spenden ge­spart, denn dort kann man Einsparungen treffen.

Vergessen wir auch nicht, dass die ehrenamtlichen Funktionäre dieser Vereine und Or­ganisationen unsere Beamten ersetzen, denn würden diese Vereine diese Arbeit nicht machen, müssten wir sie durch Beamte ersetzen!

Eine generelle Berechtigung für Tierschutzorganisationen zum Beispiel würde nicht be­deuten, dass alle Vereine automatisch in das Recht dieser Absetzbarkeit kommen: Da gibt es dann noch eine Verordnung hinterher, in welcher der Finanzminister einzel-
ne Vereine, gegen die er vielleicht Vorbehalte hat, ausnehmen könnte. (Abg. Groß­ruck: Und die anderen ..., so wie du! Und die anderen kommen dann und beschweren sich, dass sie nicht drankommen!) – Ja, aber dann kann man über Einzelfälle diskutie­ren. (Abg. Großruck: Das tun wir eh!) – Aber derzeit wird generell der Natur-, der Um­welt- und der Tierschutz ausgenommen!

Daher ersuchen wir den Finanzminister, aber auch Sie, Herr Staatssekretär, diese Re­gelung nochmals zu überdenken und die Absetzbarkeit nur von objektiven Kriterien ab­hängig zu machen, wie zum Beispiel das Spendegütesiegel der Kammer der Wirt­schaftstreuhänder, und nicht von persönlichen Empfindungen und Vorbehalten, wie sie der Herr Finanzminister offensichtlich gegenüber den Tierschutzvereinen hat. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Großruck: Das war mehr als dürftig! Das war schwach!)

13.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


13.29.11

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Staats­sekretäre! Werte Damen und Herren! Frau Kollegin Musiol, ich stelle fest, dass Sie sich auf die Arbeit hier im Parlament offensichtlich nicht vorbereitet haben (Abg. Mag. Kog­ler: Was?!), denn sonst würden Sie wissen, erstens – und ich wiederhole das, was


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