Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 118

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„In Ziffer 24 wird § 124b Ziffer 156 um folgenden Satz ergänzt:

„Für Beiträge, die ab dem Kalenderjahr 2010 geleistet werden, ist § 18 Abs. 1 Z 5 nicht mehr anzuwenden.““

Begründung:

Das BZÖ hat mehrfach gefordert, dass Kirchenbeiträge allein auf freiwilliger Basis zu entrichten sind, um die Mitgliedschaft in der Kirche von finanziellen Zwängen zu ent­kleiden. Konsequenterweise bedarf es bei einer schnellstmöglichen Umsetzung dieser Forderung – spätestens bis Anfang des Kalenderjahres 2010 – ab diesem Zeitpunkt keines Absetzbetrages mehr.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


13.37.45

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierungsvorlage zur Steuerreform enthält eine Reihe von Entlastungen für alle Österreicherinnen und Ös­terreicher – und ist auch im Speziellen erfreulich für Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer.

Besonders erfreulich ist, dass mit dieser Steuerreform auch langjährige Forderungen der Wirtschaft berücksichtigt werden. Die Erhöhung des Freibetrages von 10 Prozent auf 13 Prozent stellt unsere Unternehmer endlich auch unselbständig Beschäftigten gleich – und das bedeutet somit das Ende der steuerlichen Ungleichbehandlung, weil dieser Freibetrag eine dem 13.  und 14. Gehalt vergleichbare Regelung ist.

Zusätzlich kann bei einem Gewinn von über 30 000 € ein Freibetrag für Investitionen in Anlagegüter, Wertpapiere und Gebäude beansprucht werden.

Durch die Senkung der Einkommensteuer werden all jene entlastet, die Steuer zahlen.

Also alles Maßnahmen, die gerade in konjunkturschwachen Zeiten dafür sorgen, dass mehr Geld in den Geldbörsen und mehr Geld in den Unternehmen bleibt. Damit stär­ken wir die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher und verbessern die finan­zielle Situation unserer Betriebe, vor allem unserer KMUs – und geben dadurch mehr Freiraum für weitere Investitionen, und zwar für Investitionen, die wir gerade jetzt drin­gend brauchen, damit die Menschen weiterhin in Beschäftigung bleiben.

Unsere österreichischen klein- und mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und verdienen daher unsere Unterstützung. Unsere KMUs sorgen zu 65 Prozent für Arbeitsplätze – das sind zirka 2,2 Millionen Beschäftig­te –, und sie bilden 85 Prozent der Lehrlinge aus; das sind immerhin 112 000 Lehrlin­ge. Die KMUs sind eine breite und standfeste Säule in wirtschaftlich schwierigen Zei­ten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als politische Vertreter müssen auch sehr wachsam sein, wenn es um Staatshilfe und um finanzielle Unterstützung im Wirt­schaftsbereich geht.

Staatshilfe darf nie wieder Verstaatlichung bedeuten. Staatshilfe darf immer nur vorü­bergehende Hilfe zur Stärkung von Eigenverantwortung sein; denn wenn es so weit


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