Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Mag. Widmann, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung von Kurzarbeitern, eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 11.03.2009 im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (54 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) (124 d.B.)
Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Die Meldungen über Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, häufen sich. Problematisch daran ist, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Teil erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, unverschuldet in diese Lage gekommen sind bzw. die Kurzarbeit nicht als Ausdruck von Willenlosigkeit oder Arbeitsunwilligkeit zu verstehen ist. Aufgrund dieser Tatsachen erscheint es notwendig, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergehend zu unterstützen.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wege von Lohnsteuerentlastungen weitergehend entlastet werden.“
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Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
PräsidentWünscht einer der Berichterstatter oder eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird – Steuerreformgesetz 2009, samt Titel und Eingang in 124 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor: ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen und letztlich ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
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