Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 165

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in ihrem Sinne beenden können wird. Die schwarze und die rote Lehrergewerkschaft haben ihren Vorstoß als Kriegserklärung verstanden und machen mit Dienststellenver­sammlungen, Streikdrohungen und Unterschriftenlisten gegen sie mobil.

Es ist im Sinne grundlegender Reformen im Bildungswesen an Stelle einer Sünden­bockpolitik dringend notwendig, in mehrfacher Hinsicht den Hebel anzusetzen:

Beim Dienstrecht der Lehrer, bei den Rechten und den Kompetenzen der Lehrer, bei der Infrastruktur für die Lehrer, aber auch bei den Pflichten der Schüler, bei den Leis­tungsanforderungen an die Schüler und bei der Organisation der Schule.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschest für die Umsetzung folgender Punkte Sorge zu tragen:

Schaffung eines zeitgemäßen Dienstrechts für Lehrer mit dem Bund als Dienstgeber für alle von der öffentlichen Hand betriebenen Schulen. Mit einem der Arbeitswirklich­keit in Österreich angepassten Dienstzeitmodell, das unter anderem Schluss macht mit der Unsitte, Kuren während der Unterrichtszeit zu konsumieren und die Lehrer ver­pflichtet, in den Ferien Nachhilfeunterricht zu geben. Dieses Dienstrecht soll ein leis­tungsförderndes, zulagenfreies Gehaltsschema (Stichwort „All-In-Verträge“) beinhalten.

Jedem Lehrer ist an der Schule, an der er seinen Dienst versieht, ein seiner verantwor­tungsvollen Tätigkeit adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Ein verpflichtendes Vorschuljahr für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, freiwillig für deutschsprachige Kinder.

Die Hauptschulen (HS) werden mit 2 Klassenzügen geführt, der Übertritt von der HS in die Oberstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) ist nur mit entsprechen­dem Notendurchschnitt möglich, ebenso der Übertritt von HS und AHS in die Berufsbil­denden Höheren Schulen (BHS). Für Schüler mit unzureichendem Notendurchschnitt ist die Schaffung eines einjährigen Aufbaulehrgangs zum Übertritt von Hauptschule in Oberstufe der AHS bzw. BHS vorzusehen.

Die Notenvergabe erfolgt nach zentral vorgegebenen Leistungs- und Bildungsstan­dards.

Die Wiedereinführung der Beurteilung der äußeren Form der Arbeiten in der Pflicht­schule.

Die Einführung verpflichtender Verhaltensregeln mit entsprechenden Konsequenzen an allen von der öffentlichen Hand betriebenen Schulen.

Die Wiedereinführung der Betragensnote in den 4. Klassen der Hauptschulen.

Einen maximalen Anteil von 30% Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache. Diese Schüler werden erst dann in die Klassen eingeteilt, wenn sie die deutsche Sprache so­weit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen imstande sind.

Die Beibehaltung und Weiterentwicklung des differenzierten Schulsystems, keine wei­tere Ausweitung des Systems „Neue Mittelschule“.

Die aufgeblähte Schulverwaltung ist zu straffen, Bezirks- und Landesschulräte sind ab­zuschaffen.

Die Förderung von Privatschulen - Gleichstellung mit den konfessionellen Privat­schulen.

 


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