Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 166

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Die Schaffung eines Bundesgesetzes für die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen des primären und sekundären Privatschulbereiches (Schulakkreditierungsgesetz).

Die BHS sind in Richtung Fachhochschulen (FHS) weiter zu entwickeln und haben ver­pflichtend zumindest Baccalaureatsabschluss anzubieten.

Die Berufsbildenden Mittleren Schulen werden zu BHS aufgewertet, die Polytechni­schen Lehrgänge sollen organisatorisch in die HS zurückgeführt werden.

Die Zentralmatura ist nach Leistungs- und Bildungsstandards zu organisieren, in der Oberstufe sind max. 40% der Ausbildung in einem Modularen System anzubieten.

Die Zielbildungseinrichtung entscheidet über die Zulassungsvoraussetzungen im Rah­men gesetzlicher Vorgaben.

Die Maturagegenstände sollen mit über die Studienberechtigung entscheiden; die Wahl der Maturafächer soll bereits im modularen System der Oberstufe der AHS erfolgen (z.B. könnte für das Medizinstudium der Abschluss eines naturwissenschaftlichen Fachs mit Matura Bedingung sein). Eignungsprüfungen können für Kunst und Sport ge­fordert werden. Gegebenenfalls sind Ergänzungsprüfungen an der Zielbildungseinrich­tung zur Erlangung der Studienberechtigung abzulegen. Die Berufsreifeprüfung be­rechtigt für bestimmte Studien, hier ebenfalls können Ergänzungsprüfungen an der Zielbildungseinrichtung zur Erlangung der Studienberechtigung notwendig sein.

Die Abschaffung des postsekundären Bildungssektors durch Eingliederung in das ter­tiäre Bildungssystem.

Die Überleitung der Pädagogischen Hochschulen in die Universitäten bzw. bei konfes­sionellen Pädagogischen Hochschulen in Privatuniversitäten ist vorzusehen.

Die Abschaffung des Finanzierungsverbotes des Bundes von Privatuniversitäten (bis zu max. 50% wie im schwedischen Modell).“

Auf Grund der Tatsache, dass die Entschließung mehr als 1 Din-A4 Seite umfasst wird ersucht, den Antrag schriftlich an die Abgeordneten zu verteilen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haubner mit einer gewünschten Redezeit von 8 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


16.02.43

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Wenn wir uns an die Diskussion von heute Vormittag erinnern und auch jetzt, glaube ich, müssen wir feststellen, dass im Hinblick auf das Thema Bildungsre­form und was für die Schule am besten ist, diese Diskussion einfach zu kurz greift, wenn wir dabei nur über diese zwei Stunden sprechen. Es greift auch zu kurz, wenn hier Befindlichkeiten und Schuldzuweisungen zwischen den Regierungspartnern Platz greifen. Ich würde vorschlagen, dass der Koalitionsausschuss einberufen wird, dass Sie das klären und dass wir hier im Parlament jetzt wirklich einmal auch konkret in der Sache über das reden, was unsere Schule braucht, was unsere Schüler brauchen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir brauchen in erster Linie Investitionen. Das ist zwar ein Schlagwort, aber es ist eine Aussage, die in der Bildungspolitik sehr treffend ist: Wir brauchen pädagogische Investitionen, wir brauchen finanzielle Investitionen, wir brauchen organisatorische In­vestitionen, und zwar solche Investitionen, die ganz im Interesse der Schülerinnen und Schüler sind. Denn: Unsere jungen Menschen müssen individuell gefordert und geför­dert werden, unsere jungen Menschen müssen in der Schule erfolgreich lernen kön­nen, begleitet von Lehrern, die bestens ausgebildet sind, die den Kopf frei haben für


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