tet ist. Nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Errichtung von Schulen sind Planungskompetenz und Kostenträgerschaft der allgemeinen Pflichtschulen auf unterschiedlichen politischen Zuständigkeitsebenen angesiedelt, sondern auch in Bezug auf Verwaltung und Aufsicht des Lehrpersonals." (Ökonomische Bewertung des österreichischen Bildungswesens — Studie des IHS im Auftrag des BMUKK 2007)
Die Verantwortlichen wissen um die strukturellen Probleme. Die gewerkschaftlichen Reflexe, die nach jeder politisch nicht abgestimmten Äußerung durch die Medien zucken, zeigen nur allzu deutlich auf, wie gut der Selbsterhaltungstrieb dieser Institutionen funktioniert und dienen in erster Linie der Einmauerung des Status Quo. Den Bildungsbereich vorwärts gebracht hat bis jetzt noch keine dieser Institutionen.
Die derzeit diskutierten Probleme sind im großen Zusammenhang zu sehen und damit sind sie im tieferen Sinne gesellschaftspolitischer Natur. Eine mediale Öffentlichkeit, die das Leistungsdenken und das damit zusammenhängendes Mindestmaß an Disziplin und Respekt über Jahrzehnte hinweg als unmodern, antiquiert, chauvinistisch und im äußersten Fall sogar als faschistoid gebrandmarkt hat, darf sich heute nicht wundern, wenn die so gegängelten Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler angesichts der Unmöglichkeit der praktischen Umsetzung der größtenteils ideologisch motivierten geltenden Unterrichtstheorien frustriert und ausgebrannt resignieren.
In den entscheidenden politischen Gremien hat niemand wirklich ein Bild von der tatsächlichen Situation in den Schulen. Das, was seit den 70er Jahren als so genannte Schulreformen gepriesen wurde und wird, ist tatsächlich eine völlige Aufweichung grundlegender Wertehaltung gegenüber Themen wie Leistungsdenken, Zielformulierungen, Eintreten für die Gemeinschaft, Verhalten gegenüber Autoritäten ohne dafür im Gegenzug praktikable bzw. tragfähige Alternativen geschaffen zu haben.
III Einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht für Pädagogen
Das Arbeitszeitmodell der wöchentlichen Lehrverpflichtung (Pflichtstundenmodell) basiert auf der Unterrichtstätigkeit der Lehrer. Laut der Arbeitszeitstudie „LehrerInn 2000“ ist nur ein Drittel der Gesamttätigkeit des Lehrers ausschlaggebend für die Arbeitszeitbemessung und somit für die Besoldung. Die Studie empfahl, die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer gesamthaft zu betrachtet und alle von der Lehrerschaft wahrzunehmenden Aufgaben transparent zu erfassen und zu beschreiben. Ein solcher Ansatz könnte laut Studie auch ein besserer Ausgleich und eine Steuerbarkeit der zeitlichen Belastungen für den/die einzelne/n Lehrer bzw. Lehrerin sowie eine Flexibilisierung der Organisation auf Schulebene bewirken. Bisher wurden keine entsprechenden Änderungen am Besoldungsrecht für Lehrer vorgenommen. Auch die Expertenkommission „Zukunft Schule“ formulierte die Notwendigkeit einer Reform:
„Die Arbeit eines Kindergartenpädagogen/einer Kindergartenpädagogin unterscheidet sich inhaltlich von der Arbeit eines AHS-Professors/einer AHS-Professorin, beide leisten aber wichtige und wertvolle Arbeit, die monetär und dienstrechtlich nicht besser oder schlechter bewertet werden darf. Anzustreben ist die Schaffung eines Berufs Pädagoge/Pädagogin in unterschiedlichen Fachausprägungen, aber mit einem einheitlichen Dienst- und Besoldungsrecht und möglichst einheitlichem Dienstgeber.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich ein Schulreform- und Konjunkturpaket in der Höhe von zumindest zwei Milliarden Euro zur Erneu-
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