Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 171

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tet ist. Nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Errichtung von Schulen sind Planungs­kompetenz und Kostenträgerschaft der allgemeinen Pflichtschulen auf unterschiedli­chen politischen Zuständigkeitsebenen angesiedelt, sondern auch in Bezug auf Ver­waltung und Aufsicht des Lehrpersonals." (Ökonomische Bewertung des österreichi­schen Bildungswesens — Studie des IHS im Auftrag des BMUKK 2007)

Die Verantwortlichen wissen um die strukturellen Probleme. Die gewerkschaftlichen Reflexe, die nach jeder politisch nicht abgestimmten Äußerung durch die Medien zu­cken, zeigen nur allzu deutlich auf, wie gut der Selbsterhaltungstrieb dieser Institu­tionen funktioniert und dienen in erster Linie der Einmauerung des Status Quo. Den Bil­dungsbereich vorwärts gebracht hat bis jetzt noch keine dieser Institutionen.

Die derzeit diskutierten Probleme sind im großen Zusammenhang zu sehen und damit sind sie im tieferen Sinne gesellschaftspolitischer Natur. Eine mediale Öffentlichkeit, die das Leistungsdenken und das damit zusammenhängendes Mindestmaß an Diszi­plin und Respekt über Jahrzehnte hinweg als unmodern, antiquiert, chauvinistisch und im äußersten Fall sogar als faschistoid gebrandmarkt hat, darf sich heute nicht wun­dern, wenn die so gegängelten Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler ange­sichts der Unmöglichkeit der praktischen Umsetzung der größtenteils ideologisch moti­vierten geltenden Unterrichtstheorien frustriert und ausgebrannt resignieren.

In den entscheidenden politischen Gremien hat niemand wirklich ein Bild von der tat­sächlichen Situation in den Schulen. Das, was seit den 70er Jahren als so genannte Schulreformen gepriesen wurde und wird, ist tatsächlich eine völlige Aufweichung grundlegender Wertehaltung gegenüber Themen wie Leistungsdenken, Zielformulie­rungen, Eintreten für die Gemeinschaft, Verhalten gegenüber Autoritäten ohne dafür im Gegenzug praktikable bzw. tragfähige Alternativen geschaffen zu haben.

III Einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht für Pädagogen

Das Arbeitszeitmodell der wöchentlichen Lehrverpflichtung (Pflichtstundenmodell) ba­siert auf der Unterrichtstätigkeit der Lehrer. Laut der Arbeitszeitstudie „LehrerInn 2000“ ist nur ein Drittel der Gesamttätigkeit des Lehrers ausschlaggebend für die Arbeitszeit­bemessung und somit für die Besoldung. Die Studie empfahl, die Arbeit der Lehrerin­nen und Lehrer gesamthaft zu betrachtet und alle von der Lehrerschaft wahrzuneh­menden Aufgaben transparent zu erfassen und zu beschreiben. Ein solcher Ansatz könnte laut Studie auch ein besserer Ausgleich und eine Steuerbarkeit der zeitlichen Belastungen für den/die einzelne/n Lehrer bzw. Lehrerin sowie eine Flexibilisierung der Organisation auf Schulebene bewirken. Bisher wurden keine entsprechenden Änderun­gen am Besoldungsrecht für Lehrer vorgenommen. Auch die Expertenkommission „Zu­kunft Schule“ formulierte die Notwendigkeit einer Reform:

„Die Arbeit eines Kindergartenpädagogen/einer Kindergartenpädagogin unterscheidet sich inhaltlich von der Arbeit eines AHS-Professors/einer AHS-Professorin, beide leis­ten aber wichtige und wertvolle Arbeit, die monetär und dienstrechtlich nicht besser oder schlechter bewertet werden darf. Anzustreben ist die Schaffung eines Berufs Pä­dagoge/Pädagogin in unterschiedlichen Fachausprägungen, aber mit einem einheitli­chen Dienst- und Besoldungsrecht und möglichst einheitlichem Dienstgeber.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich ein Schulre­form- und Konjunkturpaket in der Höhe von zumindest zwei Milliarden Euro zur Erneu-


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