Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 195

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstredner bekommt zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten. Stellungnah­men von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich darf die Antragstellerin, Frau Mag. Brunner, bitten, die Debatte zu eröffnen.

 


17.30.10

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben Ende vergangenen Jahres eine Anfrage an den Herrn Umweltminister bezüglich Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt. Wir haben jetzt eine Antwort bekommen und möchten sie heute hier gerne diskutieren, weil der Herr Minister bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, im Besonderen bei der Erarbeitung des darin vorgesehenen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes, säumig ist und weil auf­grund dieser Säumigkeit, wegen der gleichzeitigen massiven Ausbaupläne der Was­serkraft und wegen der Diskussionen über Sonderregelungen im UVP-Gesetz aus un­serer Sicht doch eine große Gefahr besteht, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie dadurch unterlaufen werden.

Das Ziel dieser Richtlinie ist es, einen guten ökologischen Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Leider ist es aber so, dass bei 60 Prozent unserer Fließgewässer die Ge­fahr besteht, dass diese Ziele nicht erreicht werden können. Der Nationale Gewässer­bewirtschaftungsplan soll sicherstellen, dass wir diese Ziele erreichen können, und hier sind Sie eben leider säumig. Bereits Ende des letzten Jahres, am 22. Dezember, hät­ten Sie einen Entwurf vorlegen sollen; den haben Sie jetzt in der Anfragebeantwortung für April angekündigt. Die Ursachen für die Verspätung gehen aus der Beantwortung leider nicht klar hervor. Sie sprechen darin von umfangreichen Planungsprozessen. Ja, es ist mir schon klar, dass das ein umfangreicher Planungsprozess ist. Das ist aber für mich jetzt nicht die Antwort darauf, warum das nicht rechtzeitig gemacht wurde.

Auch die Einbindung der Bevölkerung, die in dieser Richtlinie vorgesehen ist, ist unzu­reichend. Es wird eine aktive Information der Bevölkerung gefordert. Wir lesen hier von Veröffentlichungen im Internet, die vorgesehen sind, und von Stellungnahmemöglich­keiten – das ist einfach zu wenig. Auch die Beteiligung von nominierten Vertretern ist zu wenig. Nominierte Vertreter/Vertreterinnen sind nicht die Öffentlichkeit, nominierte VertreterInnen vertreten nicht die Bürgerinnen und Bürger, sondern eben diejenigen, von denen sie nominiert wurden. Hier ist ein aktives Zugehen auf die Bürgerinnen und Bürger gefordert, ein aktives Informieren, damit die Leute wissen, was geplant wird und welche Möglichkeiten sie tatsächlich haben, an dieser Erarbeitung mitzuwirken.

Die Einbindung der Bevölkerung haben Sie laut Beantwortung jetzt offenbar an die Länder delegiert. Ich denke, es ist auch durchaus okay, auf diese Weise regionale An­sätze zu finden und damit auch näheren Zugang zu haben. Aber Sie sollten sich schon auch darum kümmern, dass das tatsächlich gemacht wird und dass die Informationen wieder bei Ihnen zusammenfließen. Das haben Sie offenbar nicht gemacht, und nicht einmal aufgrund unserer Anfrage ist es jetzt geschehen. Wir haben nämlich auch kon­kret nach den Maßnahmen in den einzelnen Ländern gefragt, und dazu haben wir lei­der keine konkreten Antworten bekommen.

Für mich drängt sich jetzt die Frage auf, wie Sie aufgrund des jetzigen Standes die nächste Frist einhalten wollen. Die nächste Frist sieht nämlich eine Fertigstellung die­ses Gewässerbewirtschaftungsplanes am 22. Dezember dieses Jahres vor. Wenn Sie das durch vermehrte Anstrengungen schaffen sollten: Wie wollen Sie sicherstellen, dass in einer kürzeren Zeit, die Ihnen dann noch verbleibt, die Bevölkerung wirklich eingebunden wird, so wie es in der Richtlinie vorgesehen ist?

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ist ein wichtiges Planungsinstrument und stellt die Weichen für die Verbesserung der Fließgewässerstrukturen. Darum geht es


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite