jetzt, und ich habe es angesprochen: Bei 60 Prozent besteht die Gefahr, dass diese Ziele nicht erreicht werden können. Es geht nun darum, wie wir diese Ziele erreichen können und wie wir dorthin kommen, aber nicht darum, wie wir auch noch die letzten Fließgewässer zupflastern können. Also: Wasserkraft ja, aber nur auf Grundlage eines konkreten Planes und nur im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie! (Beifall bei den Grünen.)
Es darf also durch Verfahrensbeschleunigungen, die jetzt im Raum stehen, und durch Bevorzugung der Wasserkraft nicht zu einem Wildwuchs kommen, denn das wäre genau der falsche Weg. Das würde die Wasserrahmenrichtlinie unterlaufen, das würde dem EU-Recht widersprechen und damit letztlich auch Planungsunsicherheit auslösen. Ich glaube, damit ist dann auch der E-Wirtschaft nicht wirklich gedient.
Die Verfahrensbeschleunigungen habe ich angesprochen. Es wird viel darüber gejammert, dass die Verfahren zu lange dauern, und es werden Verfahrensbeschleunigungen gefordert. Tatsächlich ist es aber so, dass die UVP-Verfahren in den letzten Jahren beschleunigt wurden. Die Verfahren in der ersten Instanz dauern im Durchschnitt 13 Monate, die Verfahren in der zweiten Instanz beim Umweltsenat sechs Monate und de facto vier Monate.
Mein Appell, vor allem auch an die Kolleginnen
und Kollegen von den Regierungsparteien, lautet: Wir sollten oder, besser,
Sie sollten damit aufhören, immer so zu tun, als wäre ein
UVP-Verfahren das Verhinderungsinstrument für Projekte. Ein
UVP-Verfahren verhindert in der Regel ein Projekt nicht, sondern schreibt
eben gewisse Maßnahmen hinsichtlich Ökologisierung vor. Ich
denke, für ein gutes und ökologisch sinnvolles Projekt ist eine UVP
in der Regel auch nicht das Problem. Die Wasserkraft ist nämlich jetzt
schon im UVP-Gesetz bevorzugt. Es werden zwar Kraftwerke ab 15 Megawatt
als UVP-pflichtige Projekte genannt, aber für besonders sensible
Gebiete – wie Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete –
sind keine niedrigeren Schwellenwerte vorgesehen.
Deswegen brauchen wir eine Novelle dieses Gesetzes. Wir erwarten uns von dieser Novelle auch eine Angleichung der Wasserkraft und keine weitere Bevorzugung, nämlich Bevorzugung dahin gehend, dass der Wasserkraft von vornherein besonderes öffentliches Interesse beschieden wird und damit gewisse Prüfkriterien im UVP-Gesetz, wie eben zum Beispiel der Naturschutz, ausgehebelt werden.
Die UVP ist als sektorübergreifendes Verfahren gedacht, das für alle Projekte gleich gelten soll und nicht einzelnen Projekten Ausnahmen gewähren soll. Wenn hier Ausnahmen bestehen, wenn es hier zu einer Verfahrensbeschleunigung kommt, würde das zu einem Wildwuchs von Wasserkraftprojekten führen. Diese sind notwendig, aber, wie gesagt, eben nur auf der Grundlage ausreichender Planung, im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie, um die EU-Gesetzmäßigkeit festzustellen, und im Einklang mit dem, was unsere Flüsse tatsächlich vertragen. (Abg. Großruck: Was wollen Sie denn jetzt beantwortet wissen? Was soll der Minister beantworten?)
Wir erwarten uns von Ihnen dahin gehend jetzt ein konsequentes Beginnen oder Weiterarbeiten an diesem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan als wichtige Grundlage für den Ausbau der weiteren Wasserkraftprojekte und als Weichenstellung für die Verbesserung der Fließgewässer. Wir erwarten uns, dass Sie dabei die Bürgerinnen und Bürger entsprechend einbinden, wie das auch in der Richtlinie vorgesehen ist. Wir erwarten uns auch, dass Sie, wenn es um das UVP-Gesetz geht, zu einer ausgewogenen Regelung finden und nicht umfallen, wenn es um einzelne Ausnahmen geht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
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