Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 233

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ein strenges Regulativ, das die reibungslose Durchführung unserer Arbeit in den Aus­schüssen, aber auch bei unseren sonstigen parlamentarischen Tätigkeiten sicherstellt.

Die Wurzeln unserer Geschäftsordnung gehen sogar bis auf das Jahr 1848 zurück, wo­bei natürlich unsere heute geltende Geschäftsordnung aus dem Jahre 1975 stammt und seit dieser Zeit mehrmals novelliert beziehungsweise ergänzt worden ist.

Es ist eigentlich selbstverständlich, dass eine Gesetzesmaterie ständig weiterent­wickelt wird. Dies klingt banal, und man könnte meinen, dass das nicht extra erwähnt werden müsste, aber für mich als Arbeitsrechtlerin ist das nicht selbstverständlich, denn im Arbeitsrecht gilt ja etwa für die Gruppe der Arbeiter noch immer die Gewerbe­ordnung aus 1859. Im Vergleich dazu haben wir in den letzten Jahren im Bereich der Geschäftsordnung des Nationalrates wirklich eine sehr weitreichende Entwicklung erle­ben dürfen, Herr Kollege Pendl. Und darüber bin ich wirklich froh.

Aber lassen Sie mich nun ganz kurz auf die hier vorgeschlagenen Änderungen der Ge­schäftsordnung eingehen.

Eine dieser Neuerungen betrifft die lebendigere und flexiblere Gestaltung der Frage­stunde. Dieses Anliegen hat ja bereits früher, nämlich durch die Geschäftsordnungsge­setz-Novelle 1993, zu einer Änderung der Fragestunde geführt.

Mittlerweile hat sich aber gezeigt, dass der Fragestunde ein weiterer Modernisierungs- beziehungsweise Attraktivierungsschub durchaus gut tut. Wir haben uns daher im Ge­schäftsordnungskomitee darauf geeinigt, das im Präsidialprotokoll vom 30. Mai 2008 festgelegte und seither praktizierte und wirklich bewährte Fragestundenmodell nun­mehr auch gesetzlich zu verankern.

Eine weitere Neuerung betrifft die Enderledigung von Regierungsberichten. Durch die Geschäftsordnungsgesetz-Novelle 1996 wurde die Enderledigung von Berichten von den Plenardebatten in öffentliche Ausschüsse verlagert. Dadurch sollte die Tagesord­nung der Plenarsitzungen entlastet werden und sollten die Sitzungen überschaubarer gestaltet werden.

Durch die vorliegende Novelle soll nun die derzeitige Praxis, in der Präsidiale zu ver­einbaren, wie viele Berichte jede Fraktion pro Tagung ins Plenum bringen kann, eben­falls im Geschäftsordnungsgesetz verankert werden.

Neu ist auch, dass künftig sämtliche Regierungsberichte öffentlich verhandelt werden, egal, ob sie im Ausschuss enderledigt werden oder nicht.

Schließlich wird auch die Möglichkeit eröffnet, in bestimmten Fällen das bestehende Diskontinuitätsprinzip zu durchbrechen. Konkret geht es darum, dass Volksbegehren, Bürgerinitiativen, Berichte des Rechnungshofes, Bundesrechnungsabschlüsse und Be­richte der Volksanwaltschaft künftig mit dem Ende einer Gesetzgebungsperiode nicht verfallen und daher auch nicht neu eingebracht werden müssen, sondern einfach im neuen Nationalrat weiter behandelt werden.

Der letzte Punkt betrifft schließlich die Anpassung des Wahlalters im Zusammenhang mit Bürgerinitiativen, also die Senkung des Alters im Zusammenhang mit den Unter­stützungsvoraussetzungen für Bürgerinitiativen von 19 auf 16 Jahre. Es handelt sich um sinnvolle Maßnahmen, die wir natürlich unterstützen. Und ich bin froh, dass wir Ein­stimmigkeit erzielt haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


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