Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 241

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ranziehen kann, der zum Beispiel diese GMOs ausgebracht hat, sondern durchaus auch die Konzerne, die die Lizenzen für diese GMOs haben. Das halte ich für eine wirklich sehr gute Geschichte.

Ich bin überzeugt, dass wir alle miteinander hoffen, dass dieses Gesetz, das wir heute beschließen, möglichst selten zur Anwendung kommt. Wir alle hoffen, dass der Repu­blik Österreich Umweltschäden in dieser Dimension, wie dieses Gesetz sie regelt, möglichst überhaupt komplett erspart bleiben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.47.57

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Umsetzung der Richtlinie zur Umwelthaftung war schon dringend notwendig und ist seit April 2007 überfällig. Deswegen sehen wir es als notwendig an, dass da jetzt etwas unternommen wurde, und sehen das auch grundsätzlich positiv. Die Vor­gangsweise, wie es jetzt dazu gekommen ist, hat mich allerdings schon ein bisschen verwundert, denn es war jetzt doch einige Jahre Zeit, und die Opposition wurde nur wenige Tage vor dem Umweltausschuss mit diesem Gesetz konfrontiert, was die in­haltliche Beurteilung natürlich erschwert hat.

Umso wichtiger war auch die Beiziehung von Experten und Expertinnen, die wir Grüne vorgeschlagen haben, um die inhaltliche Beurteilung dieses Gesetzes auch tatsächlich in dieser Kürze gewährleisten zu können.

Wir sehen in diesem Gesetz positive Ansätze. Ich meine, es ist völlig klar, dass, wenn jemand Gewinne aus einer Unternehmung zieht, dieser dann auch das Risiko dafür tra­gen muss und dieses Risiko nicht auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abwäl­zen kann.

Probleme sehen wir aber eigentlich schon in der Richtlinie selbst, weil die Richtlinie nicht alle Umweltschäden abdeckt. Daher ist auch dieser Gesetzesantrag nicht zufrie­denstellend für uns, denn wir denken, wenn wir vielleicht den Anspruch haben, wieder einmal Umweltmusterland werden zu wollen, dann können wir hier durchaus auch mehr tun, als nur die Richtlinie umzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Das Problem ist nämlich, dass zum Beispiel die Luft als Umweltschutzgut gar nicht er-fasst ist, dass der Boden als Umweltschutzgut selbst auch nicht erfasst ist, sondern nur quasi als Produktionsfaktor für Lebensmittel. Und dann kommt es eigentlich auch nur zu einem Schaden im Sinne des Gesetzes, wenn auch ein Gesundheitsschaden ein­tritt.

Ich habe hier einen Zeitungsartikel über Kürbisbauern aus dem Südburgenland, die be­fürchten, dass ihre Produktion durch die dort geplante Müllverbrennungsanlage gefähr­det ist. Schäden, die für diese Bäuerinnen und Bauern dann entstehen würden, wären eben gerade durch dieses Gesetz nicht abgedeckt.

Positiv ist für uns, dass die Ausrede für den behördlich genehmigten Betrieb und für das Entwicklungsrisiko gefallen ist. Allerdings ist nach wie vor die Ausrede für den be­hördlich genehmigten Betrieb bei Wasserschäden drinnen. Das bedeutet leider auch den Ausschluss von Informationspflichten und Sanierungspflichten. Also diese Ausrede ist nach wie vor bestehend und sehen wir kritisch.

Ebenso kritisch sehen wir, dass eine Solidarhaftung und die Durchgriffsrechte auf Mut­terkonzerne zum Beispiel gefallen sind, ebenso die Deckungsvorsorge der Betriebe, damit diese dann auch für den eintretenden Schaden tatsächlich haftbar gemacht wer­den können.

 


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