Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 242

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Um wieder etwas Positives anzumerken: Die Umweltbeschwerde für Betroffene wurde verbessert, der Zugang zu Sanierungsverfahren damit auch erleichtert. Wenn man sich das aber auch wieder genauer anschaut, dann sieht man, dass das in der Praxis mit den Rechten, die von NGOs geltend gemacht werden können, wahrscheinlich etwas schwieriger werden wird. Geltend gemacht werden können eben nur Gesundheitsschä­den, Schäden am Eigentum, und das ist eben von NGOs bei einem konkreten Fall dann in der Praxis wahrscheinlich schwer zu argumentieren, wieso ein Recht geltend gemacht wird.

Im Gegensatz zur Wirtschaft haben die NGOs auch nicht die Möglichkeit, zum Verwal­tungsgerichtshof zu gehen. Die Kosten für so ein Verfahren müssen die NGOs auch selbst tragen, und das ist, wenn Gutachten beigezogen werden müssen und sollten, auch nicht so wenig. Also de facto wird dann in der Praxis überbleiben, dass viele NGOs diese Rechte nicht geltend machen können oder nur dann, wenn sie sich das auch leisten können. Bürgerinitiativen sind in diesem Gesetz gar nicht erwähnt.

Zusammenfassend: Wir sehen positive Ansätze. Das Gesetz trägt aber maximal dazu bei, die Richtlinie umzusetzen. Ein mustergültiges Umwelthaftungsgesetz stellen wir Grüne uns anders vor. (Beifall bei den Grünen.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Ber­lakovich. – Bitte.

 


19.52.46

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Ersten einmal danke für die positiven Wortmeldungen zum Bundes-Umwelthaftungsgesetz. Wenn einer der zentralen Kritikpunkte jener ist, dass es schnell gemacht wurde, dann nehme ich das gerne hin, in Anspruch für die Abge­ordneten, die das ausverhandelt haben, denn die Umsetzung der EU-Umwelthaftungs­richtlinie hätte, wie erwähnt wurde, schon erfolgen müssen. Insofern ist es ein großer Fortschritt, dass es gelungen ist, in einer doch sehr effizienten Zeit ein ausgezeichne­tes Gesetz hier vorzulegen, das durchaus herzeigbar ist. Es ist ja auch im Ausschuss diesbezüglich debattiert worden.

Der sprichwörtliche Gordische Knoten ist gelöst worden, weil natürlich ein enormes Spannungsfeld da ist zwischen den Interessen der Umwelt einerseits und dem Inter­esse der Wirtschaft andererseits mit Haftungsfragen und, und, und. Das ist keine einfa­che Materie. Und jetzt, wo das Gesetz hier vorliegt, kann man schon davon sprechen, dass es einen klaren Vorteil für die Umwelt bringt, dass es vor allem auch für den Steu­erzahler gut ist und darüber hinaus der Wirtschaft Sicherheit gibt. Geschaffen wurden Regeln zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden an Wasser und Boden.

Frau Kollegin Brunner, Sie kritisieren das zum wiederholten Male, dass die Luft nicht enthalten ist. – Die Luft ist auch nicht Gegenstand der EU-Umwelthaftungsrichtlinie, al­so kann es nicht darin enthalten sein. Somit ist die Kritik an die EU zu richten. (Zwi­schenrufe bei den Grünen.) Weil Sie das so darstellen, als ob das nicht ordnungsge­mäß gemacht worden wäre. Es sind die Materien umfasst, die in der Richtlinie enthal­ten sind.

Der Kerngedanke dabei sind ganz klar das Verursacherprinzip und eine nachhaltige Entwicklung: Der, der Umweltschäden verursacht, haftet dafür, und zwar nicht nur für die Sanierungskosten dieses Umweltschadens, sondern auch für die Behördenkosten. Also sämtliche verursachte Kosten muss er bezahlen. Das ist gut für den Steuerzahler und ist auch richtig so.

 


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