Im Gegenzug gibt es aber auch für Unternehmen Sicherheit, die, wenn sie alle Auflagen einhalten, keine zusätzlichen Kosten zu erwarten haben. Also ich meine, das ist in beiderseitigem Interesse. Die Wirtschaft war ja auch bei diesen Verhandlungen dabei, hat sich da einbringen können und hat letztendlich auch gesagt, dass das ein Gesetz ist, das vertretbar ist und mit dem man leben kann.
Wichtig ist auch, dass die BH, die Bezirksverwaltungsbehörde, hier eine einheitliche Zuständigkeit hat. Das ist sinnvoll, weil die BH vor Ort die ist, die die Gefahr am besten kennt und einschätzen kann und auch mit dem notwendigen Fachwissen zur Sanierung beitragen kann, womit auch inkompatible Sanierungsanordnungen vermieden werden. Das Ganze soll vernünftig über die Bühne gehen.
Die Kritik, dass hier die Bürger in ihren Rechten zu kurz kommen, möchte ich umdrehen. Im Gegenteil: Es wurde die Umweltbeschwerde eingeführt. Sie ermöglicht die Überprüfbarkeit dieser behördlichen Entscheidungen, und betroffene Personen, NGOs, der Umweltanwalt, die Behörde können zur Sanierung eines Umweltschadens auffordern – also eine neue Qualität der Bürgerbeteiligung, behaupte ich. So ist gewährleistet, dass hier auch Betroffene zu Wort kommen und auch bei derartigen Schäden mitreden können.
Dieses Bundes-Umwelthaftungsgesetz ist auch der Rahmen für weitere Umsetzungsschritte, die in den Bundesländern erfolgen müssen.
Ich danke recht herzlich den Verhandlern, an der Spitze den Umweltsprechern Nationalrat Schultes und Frau Nationalrat Bayr. Herzlichen Dank dafür. Ihr Vergleich mit den Hebammen ist sehr nett. Wenn ich mir den Nationalrat Schultes als Hebamme vorstelle – wenn es der Sache dient, soll’s so sein. (Heiterkeit.) Ein origineller Gedanke, gilt für alle jedenfalls. Die Beschreibung ist sehr nett, drückt aber eine ernsthafte Sache aus. Ich danke Ihnen dafür.
Ich danke auch den Sozialpartnern, die sich hier sehr stark eingebracht haben, und auch den Mitarbeitern meines Hauses, des Lebensministeriums, für die Einbringung ihrer Fachkompetenz.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, diese Materie sehr konstruktiv umzusetzen, der EU-Richtlinie gerecht zu werden, in der Hoffnung, dass wir drohenden Strafzahlungen entkommen, diese also hintanstellen können. Sie wissen, es ist ein Verfahren im Laufen, weil die Richtlinie eben nicht zeitgerecht umgesetzt wurde. Ich halte es jedenfalls für einen wichtigen Schritt, um den Umweltschutz in Österreich zu garantieren, und denke, dass wir mit der Umsetzung der Richtlinie europaweit einheitliche Instrumentarien zur Sicherheit vor Umweltschäden und zur Behebung und Sanierung von Umweltschäden haben werden. Also in diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank an alle. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rädler. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
19.57
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Viele Hebammen! Das Kind ist auf der Welt. Gratuliere dazu. Nach jahrelanger Diskussion ist es nunmehr gelungen, ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz zur Gesetzeswerdung zu bringen und damit auch dem Verursacherprinzip, das bereits vorgesehen und verankert war, eine Stärkung zu geben. Das ist erfreulich.
Erfreulich ist aber auch, dass die NGOs – das wurde mehrfach betont – auch ein Mitspracherecht in den Verfahren haben, und zwar in Form der Umweltbeschwerde, und
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