Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 244

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dass auch bescheidmäßig eine Zustellung der getroffenen Maßnahmen erfolgen muss. Es geht um jene Maßnahmen, die die Betriebe, die Industriebetriebe betreffen, aber auch um Maßnahmen im Bereich der gefährlichen Güter bis hin zu Kraftwerksanlagen, wo dann im Schadensfall diese Maßnahmen – einem Maßnahmenkatalog gleich – ge­setzt werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang vielleicht noch ein Wort zu den Ausführungen von Frau Dr. Lichtenecker sagen; sie ist jetzt nicht da. Frau Dr. Lichtenecker hat in Be­zug auf die Debatte um die Konjunkturbelebung eingefordert, dass man mehr Maßnah­men und Initiativen in Richtung erneuerbare Energie setzen könnte, dass hier viele Ar­beitsplätze geschaffen werden könnten. Zugleich hat heute die Industriellenvereinigung einen Maßnahmen- oder Aktionsplan mit acht Punkten vorgelegt, wo es auch um er­neuerbare Energie in Form der Wasserkraft geht, nämlich schnellere und vereinfachte Verfahren durchzusetzen.

Ich würde mich freuen, wenn sich die Grünen dem anschließen und in weiterer Folge vielleicht auch dem Gesamtplan des Herrn Bundesministers zur erneuerbaren Energie, den er nunmehr erarbeiten wird, ihre Zustimmung erteilen könnten. Allein dieser Ak­tionsplan, so ist zu lesen, würde rund 6 000 Arbeitsplätze und neue Jobs schaffen. Re­den wir nicht davon, machen wir es, und bringen Sie sich bitte positiv ein! (Beifall bei der ÖVP.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winter. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.00.01

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolle­gen! Was lange währt, wird endlich gut: Das wäre für mich der richtige Arbeitstitel für das Drehbuch zum Bundes-Umwelthaftungsgesetz.

Erstens ist es eine gute und wichtige Sache, und deshalb wird auch unsere Fraktion diesem Bundesgesetz zustimmen. Wir von der FPÖ können damit leben. Es ist eine brauchbare Lösung im Anlassfall.

Lange hat es gedauert, bis dieses Gesetz zustande gekommen ist. Eigentlich hätte be­reits im Jahre 2007 – Sie haben es zum Teil schon ausgeführt, Herr Minister – eine entsprechende Umsetzung dieser EU-Richtlinie in innerstaatliches Recht erfolgen müs­sen. Dass dem nicht so ist, ist eindeutig ein Versäumnis des damaligen Umweltminis­ters Pröll, der sich einfach nicht aufraffen konnte, ein derartiges Vertragswerk zu ma­chen.

Dennoch muss ich sagen: Das derzeitige B-UHG geht nicht auf den Arbeitseifer der Regierung zurück, sondern die von Ihnen beiden so geliebte EU hat Ihnen ein Feuer­chen unter dem Sessel gemacht, und zwar in Form eines Vertragsverletzungsverfah­rens, und um eventuellen Schadenszahlungen aus dem Weg zu gehen, mussten wir im Umweltausschuss möglichst schnell diesen Gesetzentwurf behandeln.

Einen kleinen Seitenhieb möchte ich auch gerne dem Kollegen Cap versetzen, aber der hat anscheinend den Wandertrieb, denn er ist nicht allzu oft hier im Saal. Ich hoffe aber, Sie richten ihm das aus. Er war nämlich derjenige, der noch in seinen letzten In­terviews immer wieder eine konstruktive Zusammenarbeit, eine Stärkung von Minder­heitsrechten und auch eine Einbeziehung der Oppositionsparteien in die legislative Re­gierungsarbeit angepriesen hat. Aber wie bitte – er möge mir das erklären – ist es dann möglich, dass ein gleichlautender Antrag meines Kollegen Hofer von der SPÖ im Um­weltausschuss postwendend abgelehnt worden ist? (Beifall bei der FPÖ.)

 


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