Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 245

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Ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat von Univ.-Prof. Raschauer, einem der Experten im Umweltausschuss, schließen. Er ist der Meinung, es handle sich bei die­sem Gesetz um keinen umweltpolitischen Meilenstein, aber es sei eine brauchbare Lö­sung im Anlassfall. Er hofft, dass dieser Anlassfall in den nächsten Jahren nicht gege­ben sein wird. (Beifall bei der FPÖ.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. Ge­wünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.02.44

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister, ich möchte ganz gerne an Ihre Worte, mit denen Sie Ihre Ausführungen beendet haben, anschlie­ßen. Sie haben den Sozialpartnern gedankt, und ich möchte an dieser Stelle auch sa­gen, dass ich sehr froh bin, dass man schließlich und endlich – es hat ja harte Ver­handlungen gegeben – dann doch auf Seiten der Wirtschaftsvertreter zur Einsicht ge­kommen ist, dass es keine umfassende Befreiung von der Haftung geben kann und dass es notwendig ist, dass das Verursacherprinzip auch im Gesetz enthalten ist.

Die Diskussion hat insgesamt gezeigt, dass das Ganze eine schwierige Materie ist. So lauteten die Argumente der Grünen, dass das für die Umwelt zu wenig ist. No na, das war natürlich zu erwarten! Das hat man ja schon im Ausschuss gehört. Und dem Abge­ordneten vom BZÖ, Ing. Lugar, war es zu wenig für die Wirtschaft.

Bei uns von der SPÖ sind die Standpunkte ganz klar: Wir sind einerseits für den Schutz der Umwelt, und andererseits stehen wir dazu, dass es den Betrieben ermög­licht wird zu wirtschaften. Wir tragen Regierungsverantwortung, und ich glaube, dass wir das gut machen.

Herrn Abgeordnetem Ing. Lugar, der gemeint hat, dass die Behörden zur Verantwor­tung gezogen werden müssten, möchte ich Folgendes sagen: Dafür gibt es das Amts­haftungsgesetz. Und dazu, dass es, wie er gemeint hat, genügt, wenn eine Berechti­gung da ist, ein kleiner Vergleich: Ein Autofahrer, der einen Blechschaden verursacht, kann auch nicht sagen: Ich habe eine Lenkerberechtigung, ich habe eine Zulassung, deshalb hafte ich nicht!

Es ist sicher gut, dass die Normalbetriebseinrede nicht enthalten ist. Das hätte bedeu­tet, dass das Unternehmen für erhebliche Schäden, die es verursacht, nicht haften müsste.

Wir sind, wie gesagt, für die Gesellschaft als Ganzes. Dazu gehört die Umwelt, dazu gehört der Menschenschutz, und dazu gehören auch die Betriebe. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Gewünschte Redezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.

 


20.05.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Diese Geschichte ist nicht ganz so einfach. Herr Bundesminister, Sie haben davon gesprochen, in einer effizienten Zeit wäre die­ses Gesetz zustande gekommen. Gut, Sie sind noch nicht so lange Minister, aber schon im Juni 2007 gab es diese Regierungsvorlage. Wenn ich richtig rechnen kann, sind das knapp eineinhalb Jahre. Das ist eine lange Zeit, das können Sie mir schon glauben.

 


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