Es ist wirklich eine lange Zeit, die Sie dafür gehabt haben. Es sind ja dieselben Fraktionen in der Regierung, daran hat sich nichts geändert, und Sie sind bekanntermaßen von derselben Partei wie Ihr Vorgänger Josef Pröll.
Aber gut, das Gesetz liegt nun vor. Unsere Kritik ist schon kommuniziert worden, daher möchte ich meine Argumente auf die wesentlichen Punkte fokussieren.
Einerseits sind die NGOs nicht so eingebunden worden, dass wir davon ausgehen können, dass sie quasi wie Bürgerinitiativen wirklich ernsthaft ihre Anliegen einbringen und auch den Rechtsweg ausnutzen können. – Das ist ein zentraler Punkt.
Und dass der Boden als Umweltgut nicht erfasst ist, Herr Bundesminister, ist mehrfach problematisch. Ich ziehe nur das Beispiel „gentechnisch veränderte Organismen“ heran. (Zwischenruf der Abg. Bayr.) Es ist gut, dass diese angeführt sind, Frau Kollegin Bayr, und es ist auch gut, dass die Lizenzgeber hier im Fall des Falles eine Haftung haben könnten, aber die Schäden für die Umwelt – und da ist der Boden das zentrale Element, wo der Schaden auch passieren kann, nämlich im Rahmen der Bodenfruchtbarkeit, der Bodengesundheit und genauso im Rahmen der Biodiversivität – sind hier nicht als Schadensfälle herangezogen worden.
Sie als österreichischer Vertreter sozusagen und wir als österreichische Gesetzgeber könnten sehr wohl über die Rahmenrichtlinie der EU hinausgehen. Es wären die Bereiche Luft und Boden sehr wohl zu regeln gewesen. Universitätsprofessor Raschauer hat ja zu Recht gesagt, dass wir diese Fragestellungen sicher in Zukunft noch erörtern werden und dass es da noch zu Novellen kommen wird. Daher lehnen wir diesen Entwurf jetzt ab. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.07
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. Gewünschte Redezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.
20.07
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir setzen mit diesem Bundes-Umwelthaftungsgesetz eine EU-Richtlinie um. Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen, dass wir in Österreich schon bisher ausreichende Regelungen in diesem Bereich gehabt haben. Wir haben auf Landes- und Bundesebene beispielsweise das Wasserrechtsgesetz, das bisher im Falle von Schäden eine entsprechende Regelung vorgesehen hat.
Aus unternehmerischer und wirtschaftlicher Sicht ist es sicherlich wichtig, dass mit diesem Bundes-Umwelthaftungsgesetz das Verursacherprinzip weiter festgeschrieben wird. Dagegen haben wir keinen Einwand. Allerdings ist eines aus der Sicht der Wirtschaft schon problematisch: Es wird nicht auf die Verschuldensfrage abgestellt. Somit kann ein Unternehmer unverschuldet in die Haftung gelangen. Deshalb sollte, würde ich meinen, jeder Unternehmer wie bisher mit der Umwelt sehr, sehr vorsichtig umgehen, aber auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, um etwaige Schäden gedeckt zu haben. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. Gewünschte Redezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.
20.09
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Minister! Hohes Haus! Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 21. April 2004 über die Umwelthaftung betrifft natürlich auch zahlreiche Wirtschaftsbereiche. Es war daher unbedingt notwendig, für unsere Betriebe vor allem Rechtssicherheit zu schaffen und eine Kalkulierbarkeit der Haftung zu ermöglichen. Dies ist ge-
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