Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 247

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lungen. Auch meinerseits ein herzlicher Dank an die Verhandler, an die Umweltspre­cher der Koalitionsparteien, an den Minister und an alle Beteiligten in den Klubs und im Haus.

Es war vor allem für die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen wichtig, dass es nicht zu einer angedachten Deckungs- und Risikovorsorge, die ja die EU-Richtlinie ohnehin nicht vorgesehen hat, gekommen ist und dass das Geld, das in die Rücklage hätte gesteckt werden müssen, gerade in einer Zeit wie dieser für die Sicherung von Arbeitsplätzen und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze eingesetzt werden kann.

Insgesamt kann gesagt werden, dass mit dem vorliegenden Entwurf ein vernünftiger, ausgewogener Gesetzesvorschlag vorliegt.

Ich darf jetzt noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 464/A der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Bundes-Umwelthaftungsgesetz – B-UHG) in der Fas­sung des Ausschussberichtes 96 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Ziffer 8 wird die Wortfolge „im Sinne“ durch die Wortfolge „im Sinn“ ersetzt.

2. In § 4 Ziffer 12 wird die Wortfolge „im Sinne“ durch die Wortfolge „im Sinn“ ersetzt.

3. Im § 9 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „,ausgenommen Entscheidungen nach § 12,“.

Begründung

Durch diesen Abänderungsantrag sollen redaktionelle Versehen bereinigt werden.

*****

Ich möchte, da vorhin eine Kollegin von der grünen Fraktion aus irgendeinem Magazin irgendjemanden zitiert hat mit den Worten „Mehr Tempo gegen die Krise“ und vor ein­einhalb Stunden ein Kollege, wiederum von der grünen Fraktion, gesagt hat, wie schnell die UVP-Verfahren durchgeführt werden, nämlich in 13 Monaten in der ersten Instanz und in 9 Monaten in der zweiten Instanz, sagen: Ich glaube, die beiden wissen nicht, was draußen in der Wirtschaftswelt vor sich geht. Es ist leider eine unglaubliche Dynamik feststellbar. Wenn jetzt ein Unternehmen oder die öffentliche Hand sagen würde, wir wollen eine Investition vorziehen, wir wollen dafür Geld in die Hand nehmen, und diese Investition einer UVP-Pflicht unterliegen würde und das UVP-Verfahren 13 Monate in der ersten Instanz und 9 Monate in der zweiten Instanz dauern würde – im Durchschnitt wären das zirka zwei Jahre, genau 22 Monate –, dann würde das frü­hestens in zwei Jahren wirksam werden.

Aufgrund dessen möchte ich mich der Meinung des Kollegen Rädler anschließen, der meinte, dass wir die UVP-Verfahren vereinfachen, entschlacken sollten, denn wir müs­sen jetzt investieren, jetzt Arbeitsplätze schaffen und sichern. Das ist wichtig! Natürlich sollten wir dabei nicht ganz die Umwelt vergessen, aber das UVP-Verfahren bedarf einer Entschlackung. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.12

 


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