Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Als vorläufig Letzter gelangt Herr Abgeordneter Hörl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
20.12
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Präsident, ich bin verwundert, dass Sie den unselbständigen Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer und Themessl betreffend die Reduktion von Tragtaschen mit nicht verrottbarem Kunststoff bei diesem Tagesordnungspunkt zulassen. Das verwundert mich sehr. Ich glaube, er müsste beim nächsten Tagesordnungspunkt mit behandelt werden.
Herr Bundesminister, ich gratuliere Ihnen, denn Sie haben in Ihrer kurzen Amtszeit zwei epochale beziehungsweise große Würfe getätigt: Zum einen ist es Ihnen gelungen, die große Mehrheit der Europäischen Union vom Gentechnikverbot zu überzeugen, und zum anderen ist Ihnen mit diesem Bundes-Umwelthaftungsgesetz auch ein großer Wurf gelungen. Daher sind wir stolz auf Sie. (Beifall bei der ÖVP.)
Diese Umwelthaftungsrichtlinie hätte längst umgesetzt werden sollen. Daher sind wir in einem Vertragsverletzungsverfahren. Ich betone: Aus Sicht der Wirtschaft haben wir zwar keine große Freude damit, aber wir können inzwischen, weil gut verhandelt wurde, sagen, dass dieses Werk erträglich ist. Dafür bedanke ich mich bei allen, die daran mitgearbeitet haben. Ich kann sagen: Es ist ein guter Kompromiss aus Wirtschafts- und Umweltinteressen.
Wichtig für die Rechtssicherheit der Wirtschaft ist, dass wasserrechtlich genehmigte Einwirkungen vom Begriff der erheblichen Gewässerschäden getrennt wurden und somit über das Haftungsrecht nicht in Frage gestellt werden. Damit kann man für Betriebe, die ordnungsgemäß und genehmigungskonform arbeiten, aus diesem Gesetz keine Haftung im Nachhinein konstruieren.
Für Zehntausende Klein- und Mittelbetriebe ist es erfreulich, dass der Gesetzgeber mit diesem Initiativantrag nunmehr davon Abstand nimmt, von allen potentiellen Verursachern vorweg ohne EU-rechtliche Notwendigkeit eine finanzielle Deckungs- oder Risikovorsorge zu verlangen.
In der nunmehr vorliegenden Form zieht das B-UHG treffsicher Verursacher von Ökoschäden zur Verantwortung, ohne die gesetzeskonform produzierenden Betriebe zu verunsichern und zu belasten.
Dieses Gesetz wird hoffentlich selten zur Anwendung kommen. Es ist aber ein weiterer Beitrag zum Schutz der Umwelt. Unsere Anliegen in diesen schwierigen Zeiten müssen aber sein: Arbeitsplätze, Arbeitplätze, Arbeitsplätze! Deshalb müssen wir auch auf den Standort, auf die Standortkosten Rücksicht nehmen. Belastungen finanzieller und verwaltungstechnischer Art sollten abgebaut, aber keinesfalls zusätzlich erfunden werden.
Ich danke allen – auch den Freiheitlichen –, die hier mitgegangen sind, und allen, die daran mitgearbeitet haben, insbesondere den beiden Kollegen Bayr und Schultes, aber auch den Mitarbeitern der Wirtschaftskammer, die hier ein erträgliches Gesetz entstehen ließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
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