auch in und aus den verschiedenen Bundesländern in Österreich, bei der uns die Daten nicht entsprechend zur Verfügung gestellt wurden. Diese Daten sind aber notwendig, um bedarfsgerechtes Abfallmanagement und ‑planung in Österreich vornehmen zu können. Wir erleben ja derzeit einen Wildwuchs an Müllverbrennungsanlagen. Wenn alle Vorhaben umgesetzt werden, haben wir doppelt so viele Kapazitäten wie Müllaufkommen.
Diese Regierungsvorlage bestärkt eigentlich diese Entwicklung, denn diese Regierungsvorlage sieht vor, dass mehr Abfallarten von der Liste der gefährlichen Abfälle in die Liste der nicht gefährlichen Abfälle übertragen werden, und das erleichtert natürlich Müllimporte für mehr Abfallarten und widerspricht eigentlich dem Prinzip der Nähe.
Mit dieser Regierungsvorlage können wir, können Sie dem Prinzip der Entsorgungsautonomie leider nicht gerecht werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.20
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hornek. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
20.20
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Basler Übereinkommen regelt auf internationaler Ebene die Verbringung von gefährlichen Abfällen und einer begrenzten Zahl von nicht gefährlichen Abfällen.
Die Kontrolle der Abfallverbringung kann wirkungsvoll nur im internationalen Gleichklang erfolgen. Die rechtliche Basis dafür bietet die Basler Konvention. Österreich bemüht sich aktiv auf Gemeinschaftsebene und im internationalen Kontext um möglichst klare und dem Umweltschutz verpflichtete Regeln bei der Verbringung von Abfällen.
Die Anhänge VIII und IX – Anhang VIII in Bezug auf gefährliche, Anhang IX in Bezug auf nicht gefährliche Stoffe – des Basler Übereinkommens stellen einen wichtigen Schritt zu einer global einheitlichen Interpretation der Konvention dar.
Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich hat durch sehr konkrete Vorschläge zu einer Weiterentwicklung dieser Stofflisten beigetragen. Durch die neue Verbringungsverordnung besteht nun die Möglichkeit, Änderungen vorerst innerhalb der Europäischen Union umzusetzen und dann, wenn sie sich bewähren, im Rahmen der Basler Konvention der internationalen Gemeinschaft zu unterbreiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Basler Übereinkommen ist somit ein weiterer umweltpolitischer Mosaikstein zum Wohle unserer Umwelt. (Beifall bei der ÖVP.)
20.22
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steier. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
20.22
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir beraten, wie meine Vorredner ausgeführt haben, eine Adaptierung im sogenannten Basler Übereinkommen, legen damit Änderungen und Anpassungen von Abfalllisten fest, die jetzt unter anderem Altautos, Chromschrott, Teppichböden und andere Abfallarten umfassen.
Wir regeln damit, meine geschätzten Damen und Herren, grenzüberschreitenden Verkehr mit gefährlichen Abfällen und deren umweltgerechte Entsorgung quasi möglichst nahe am Entstehungsort.
Kontrolle und Minimierung der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle sind die Ziele des 1989 abgeschlossenen Übereinkommens. Insbesondere geht es um den Schutz von Entwicklungsländern vor Abfallimporten aus Industriestaaten.
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