Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 251

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Geschätzte Damen und Herren, auch wenn sich die Zahl der illegalen Abfallexporte durch die Regelung der Basler Konvention stark verringert hat, ist angesichts des Um­fangs der international transportierten Güter eine lückenlose Überwachung der Gren­zen unmöglich.

Tatsache ist, dass ein Großteil der illegalen Abfallexporte in Entwicklungsländern wie Afrika und Asien landen, die über keine Kapazitäten und schon gar nicht über gesund­heitsverträgliche Entsorgungstechnologien für die Behandlung derartiger Abfälle verfü­gen. Die Bilder von Menschen, die in Hinterhöfen ungeschützt diese hochgiftigen tech­nischen Bauteile zerlegen, sind hinlänglich bekannt.

Meine geschätzten Damen und Herren! Bei der Bekämpfung illegaler Abfalltransporte bleibt also immer noch eine Menge an Aufgaben zu erledigen, Stichwort Kontrollen, um das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle konsequent durchzusetzen.

Aber auch jeder von uns und jeder Einzelne kann dazu beitragen, indem wir ressour­censchonender leben, das heißt, unseren persönlichen ökologischen Fußabdruck als KonsumentInnen in einem vernünftigen Rahmen halten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.24.33

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das Problem für Bürger, für Kommunalpolitiker ist oft, dass bei neuen Gesetzen die Information mangelhaft ist, dass Gesetze oft auch mangelnde Transparenz aufweisen und dass dadurch immer wieder eine Verunsicherung mancher Bürgerinnen und Bürger festzustellen ist.

Das geht so weit, dass Gesetze immer noch verhindern, dass zum Beispiel Kommunal­politiker bei Störfällen, wie sie etwa in Linz bei der Voest oder bei den Chemiewerken immer wieder der Fall sind, Informationen über den Hergang und über die Begleitum­stände eines Störfalls erhalten.

Wir ersuchen deshalb, auch in diesem Fall bei der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und Entsorgung für mehr Transparenz und für mehr Information zu sorgen, und laden Sie deshalb ein, unserem Entschließungsantrag beizutreten.

Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine jährliche Meldepflicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umzusetzen, aufgrund derer Bürgermeister und Gemeinderat über Art und Menge des in die betreffende Gemeinde verbrachten gefährlichen Abfalls informiert werden.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, kommen Sie unserem Antrag nach! Die Bürgermeis­ter und Gemeinderäte Österreichs werden es Ihnen danken! (Beifall bei der FPÖ.)

20.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhand­lung.

 


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