Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle
eingebracht in der 16. Sitzung des Nationalrates,
XXIV. GP, am 11. März 2009 im Zuge der Behandlung des
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorla-
ge (52 d.B.): Basler Übereinkommen über die Kontrolle der
grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre
Entsorgung; Entscheidungen der Vertragsparteien VI/35 und VII/19 über
die Änderung oder Anpassung der Abfalllisten, die in den Anhängen
VIII und IX enthalten sind (98 d.B.)
Jedes Jahr werden tausende Tonnen gefährlicher Abfälle nach Österreich importiert, die dann entweder thermisch entsorgt oder durch stoffliche oder thermische Verwertung zur Herstellung von Rohstoffen und Produkten verwendet werden. Eine Endlagerung gefährlicher Abfälle in Österreich findet nicht statt, weil diese verboten ist.
Unter dem Deckmantel des Datenschutzes wird geheim gehalten, wo in Österreich welche Abfalle verbrannt oder verarbeitet werden. Nicht nur die betroffene Bevölkerung, auch der Bürgermeister, der Gemeinderat und allfällig bestellte Umweltgemeinderäte werden in Unwissenheit gehalten.
Um zumindest den verantwortlichen Politikern in den Gemeinden wichtige Informationen nicht vorzuenthalten, sollen im Rahmen einer Meldepflicht des Umweltministeriums künftig Bürgermeister und Gemeinderat der betroffenen Gemeinde über die Verbringung gefährlicher Abfalle informiert werden. Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, das Amtsgeheimnis zu wahren, sofern ein solches im Zusammenhang mit der Verbringung von gefährlichen Abfällen in eine Gemeinde tatsächlich besteht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine jährliche Meldepflicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umzusetzen, aufgrund derer Bürgermeister und Gemeinderat über Art und Menge des in die betreffende Gemeinde verbrachten gefährlichen Abfalls informiert werden.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schenk. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
20.26
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne das Basler Übereinkommen würde unsere Umwelt wohl schlechter dastehen.
Sinn des Basler Übereinkommens, das für Österreich am 12. April 1993 in Kraft getreten ist, ist ein weltweit umweltgerechtes Abfallmanagement. Im Anhang VIII des Übereinkommens sind die Abfälle angeführt, die als gefährlich gelten und damit einem Exportverbot unterliegen, im Anhang IX die Abfälle, die als nicht gefährlich gelten und keinem Exportverbot unterliegen.
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