Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 253

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Bereits mehr als 170 Länder sind diesem Abkommen beigetreten. Erwähnenswert und erstaunlich ist: Die USA haben das Basler Abkommen zwar unterzeichnet, die Konven­tion aber nie ratifiziert und umgesetzt. Damit sind die Vereinigten Staaten von Amerika das einzige Industrieland, das eine Ratifizierung der Giftmüll-Konvention abgelehnt hat. Gleichzeitig sind die USA einer der größten Elektronikschrottproduzenten der Welt. Vielleicht holt dieses Versäumnis nun der neue und heute schon viel zitierte Präsident Barack Obama nach – schaden würde es nicht.

Parallel zum Basler Übereinkommen wurde für die OECD-Staaten mit dem diesbezüg­lichen Ratsbeschluss ein System für die Notifizierung, Identifizierung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung geschaffen. Beide Regelungen wurden von der EU mit einer Verbringungsverordnung in unmittelbar gel­tendes Recht umgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle haben nur eine Umwelt, und wir soll­ten mit dieser sorgsam und verantwortungsbewusst umgehen. Deshalb haben wir im Ausschuss zugestimmt und werden auch heute hier im Hohen Haus zustimmen. – Vie­len Dank. (Beifall beim BZÖ.)

20.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.28.53

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Wie wir von meinen Vorrednern gehört haben und wissen, wurde die Basler Konvention zur Kontrolle und Minimierung der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung geschlossen, wobei ich gerade die Minimierung besonders hervorheben möchte, denn nicht alle europäischen Länder gehen mit schädlichen Abfällen so sorgsam um wie wir in Österreich.

Noch wichtiger als die Überlegung der sorgfältigen Entsorgung von Abfällen ist für mich die Reduzierung beziehungsweise Vermeidung dieser.

Ziel von uns allen müssen die Schonung der Rohstoff- und Energiereserven und die Dezimierung der Müllproduktion sein. Meiner Meinung nach ist jedes Land für die Ver­bringung seiner Abfälle selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass die Entsorgung dort zu erfolgen hat, wo der Müll produziert wird, und nicht das sogenannte Florianiprinzip angewandt wird.

Mit dem Basler Übereinkommen und mit diversen Korrekturen wurde nun der Anfang für ein Umdenken in der Umwelt- beziehungsweise Abfallpolitik gemacht. Natürlich muss an weiteren Verbesserungen gearbeitet und die Bewusstseinsbildung bezüglich Abfallvermeidung über alle Grenzen hinweg gestärkt werden.

Gleichzeitig bin ich der Ansicht, dass wirtschaftliche Förderungen für die sogenannten Oststaaten auch von Umweltmaßnahmen abhängig gemacht werden sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

20.30


20.31.01Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 52 d.B. gemäß Art. 50 Abs. 1 Zif­fer 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 


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