Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 301

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geschichten sichtbar. Werden nur einzelne Delikte im Strafverfahren abgehandelt, wie das bisher der Fall war, entspricht das nicht dem, was das Opfer über Wochen oder sogar Monate oder Jahre erlitten hat.

Die Unrechtserfahrung des Opfers, sehr geehrte Damen und Herren, soll sich im Straf­prozess als Ganzes wiederfinden. Wenn Gewaltbeziehungen als eine ganze Reihe von Gewalterfahrungen, als Kreislauf von Gewalt sanktioniert werden, zeigt die Gesell­schaft mit den Mitteln des Strafrechts, dass sie derartige Gewaltbeziehungen nicht tole­riert, und wirkt damit zusätzlich bewusstseinsbildend und auch präventiv.

Da ist uns wirklich etwas Wichtiges gelungen, und darauf bin ich wirklich stolz. Es war eine zweijährige Vorbereitungsarbeit notwendig, Ministerin Berger hat hier sehr viel vorbereitet, und diese Neuerung wird in Zukunft wirklich große Verbesserungen für die Opfer bringen.

Die Botschaft, auf die wir stolz sein können, ist: Kein Mensch hat das Recht, einen an­deren Menschen in seiner/ihrer körperlichen, geistigen, psychischen und sexuellen Integrität anzutasten. Die Beziehung, in der sie stehen, darf dabei keine Bedeutung haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir zeigen mit diesem Gesetz, wie ernst es uns ist, Handlungen gegen Gewalt – und im Besonderen gegen Gewalt in der Familie – zu setzen. Es darf keine Beschönigungen, Abschwächungen und Tabuthemen geben. Das neue Gesetz zögert nicht mehr, Gewalthandlungen klar zu benennen. Österreich war schon bei der Wegweisung führend in ganz Europa. Nun haben wir einen weiteren Schritt gesetzt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.07.12

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Hohes Haus! Es wurde bereits festgestellt, dass dieses Gewaltschutzgesetz weitgehend auch freiheitliche Handschrift trägt und wir das daher mittragen. Allerdings gibt es einige Kritikpunkte, und zwei greife ich jetzt heraus.

Erstens die Ausdehnung der Wegweisung von drei Monaten auf sechs Monate. Das lehnen wir ab, denn das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor, und es führt auch zu einer Präjudizierung von späteren Scheidungs-, Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren. Wir wissen, dass das auch in der Praxis sehr große Probleme bringt.

Wir haben bereits getestet, dass die Wegweisung bei Frauenberatungsstellen gezielt empfohlen wird, um ein Präjudiz zu schaffen. Das Argument, dass der Antragsteller sechs Monate Zeit haben muss, sich eine Wohnung zu suchen, steht auch in Wider­spruch dazu, dass derjenige, der weggewiesen wird, innerhalb weniger Minuten sein Hab und Gut zusammenpacken muss oder überhaupt nicht mehr die Möglichkeit dazu hat und dann sechs Monate entfernt ist. (Abg. Windbüchler-Souschill: Stimmt ja gar nicht!) – Nein, es ist die Zeitspanne einfach zu lang. Drei Monate sind ausreichend, wir lehnen diese Ausdehnung ab.

Ich bringe daher einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Das zweite Gewaltschutzgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

In Artikel I wird in Ziffer 1 das Wort „sechs“ durch das Wort „drei“ ersetzt.

In Artikel I wird in Ziffer 3 die Wortfolge „ein Jahr“ durch die Wortfolge „sechs Monate“ ersetzt.

 


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