Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 304

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chen, dass bei der Einstweiligen Verfügung gegen häusliche Gewalt Frauen diese Re­gelung missbräuchlich einsetzen würden? Wenn Sie das ernst meinen, dann empfehle ich Ihnen: Gehen Sie in Frauenhäuser und schauen Sie sich die betroffenen Frauen an! (Abg. Mag. Stefan: So werden sie beraten!)

Sie sagen allen Ernstes, dass Gewaltopfer missbräuchlich die Einstweilige Verfügung, die gerichtlich überprüft wird, einsetzen?! (Abg. Mag. Stefan: Es gibt solche Fälle! Sie werden so beraten!) Ich nehme zur Kenntnis: Offensichtlich macht sich die FPÖ zum Schutzanwalt prügelnder Männer – das spricht für sich! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenrufe bei der FPÖ; darunter Abg. Dr. Haimbuchner: Schämen Sie sich, was Sie da aufführen! Sie haben überhaupt keine Ahnung!) Sie sollten sich schämen für den Missbrauchsvorwurf, dafür sollten Sie sich schämen! Aber wir werden dafür die Öffent­lichkeit schaffen. Offensichtlich haben Sie die Seiten gewechselt und treten nicht mehr für den Opferschutz ein. Wir nehmen das zur Kenntnis, und wir werden das öffentlich machen. Das ist offensichtlich die neue Linie der FPÖ. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist ja unglaublich! Das ist eine Frechheit!)

Frau Bundesminister, bei aller Zustimmung zum Gewaltschutzpaket gibt es trotzdem einige Punkte, die wir hier besprechen müssen. Einige Abgeordnete haben hier einen Initiativantrag vorgelegt, und das Erste, was Sie gemacht haben, war: Sie haben in einigen wichtigen Punkten eingeschränkt. Und ich sage Ihnen noch die Punkte, die be­sonders bedauerlich sind – da können Sie sich mit der FPÖ offensichtlich verständi­gen –, die nämlich in Richtung Einschränkung des Opferschutzes gehen.

Erster Punkt: Juristische Prozessbegleitung im Zivilrechtsverfahren. Und der zweite Punkt ist die psychosoziale Betreuung bei Straftaten im privaten Lebensbereich. Das klingt juristisch; was ist damit gemeint? – Einbruchsdiebstähle. Morgen steht im „Stan­dard“ – seriöses Medium –: Zunahme der Einbruchsdiebstähle um 60 Prozent. (Abg. Steibl: Das stimmt aber nicht ganz!)

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist zynisch, diesen Personen die psychosoziale Betreu­ung zu nehmen, denn wir wissen, dass auch Einbruchsopfer, die zwar nicht Opfer un­mittelbarer Gewalt werden, oft schwer traumatisiert sind, Angst haben, allein in der Wohnung zu bleiben. Und was machen Sie? – Sie nehmen genau jenen Opfern den Schutz. (Abg. Mag. Ikrath: Herr Kollege, das ist etwas übertrieben!)

Ein zweiter Punkt: Sie haben sehr schnell die Unarten des Parlamentarismus gelernt, was ich sehr bedauere. Es hat einen umfassenden Antrag gegeben, und im Ausschuss kam dann, natürlich eingebracht durch großkoalitionäre Abgeordnete, ein umfassender Abänderungsantrag, der teilweise ganz neue Materien gebracht hat, die dem Begut­achtungsverfahren entzogen waren. Gewöhnen Sie sich das nicht an, das ist schlech­ter parlamentarischer Stil! (Abg. Mag. Ikrath: Beschneiden Sie unsere Initiative?) Las­sen Sie sich da nicht falsch beraten! Der beste Weg ist der direkte Weg. Wenn Sie eine Idee haben, stellen Sie die zur Debatte, stellen Sie sich im Begutachtungsverfahren Ih­ren Kritikern! (Abg. Mag. Ikrath: Sie nehmen uns unsere Initiative?)

Ein Beispiel ist schon gebracht worden: Das ist dieser skandalöse Umstand der Bestel­lung der Sachverständigen der Gerichtsmedizin, die jetzt nur mehr direkt über das Ins­titut bestellt werden können.

Frau Bundesministerin, Sie wissen sicherlich, das haben schon zwei Justizministerin­nen vor Ihnen versucht. Jedes Mal hat es von den Betroffenen massive Kritik gege­ben. Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, alle haben gesagt: Hände weg davon, das ist nicht StPO-konform! Der Kollege, den ich vorhin kritisiert habe, hat das zitiert: Ein­griff in Parteienrechte; Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der gutachterlichen Tätig­keit, hat es geheißen; die Verfahrensgrundsätze der freien richterlichen Auswahl bei der Sachverständigenbestellung unterlaufen. – Massive Kritik also.

 


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