Ihre Vorgängerinnen haben jeweils nach dieser massiven Kritik dieses Ansinnen zurückgezogen. (Abg. Steibl: Was heißt Vorgängerinnen? Es gibt auch Vorgänger!) Sie haben Ihre eigenen Schlüsse daraus gezogen: Sie schicken es gar nicht ins Begutachtungsverfahren, damit Sie sich der Kritik der Expertinnen und Experten nicht stellen müssen, sondern Sie schmuggeln das einfach über den Ausschuss an den ExpertInnen vorbei.
Was ist die Konsequenz? Die Frau Bundesministerin ist dann gleich zurückgerudert. Offensichtlich hat es dann den Aufstand der Staatsanwälte gegeben, weil die Regelung wurde ja dann entschärft. Sie hat ja, obwohl sie es versucht hat, binnen drei Tagen wahrscheinlich die „Hütte“ voll gehabt von protestierenden Staatsanwälten. Dann sind Sie zurückgerudert.
Und was bleibt übrig? – Sie degradieren auch mit Ihrer Kompromisslösung die Gerichte zu Bittstellern bei der Gerichtsmedizin. Sie hinterlassen in der Strafprozessordnung ein absolutes Chaos, indem Sie Teile ändern, andere Teile nicht ändern. Ich bringe Ihnen ein Beispiel:
Wenn ein Mord passiert, dann müssten Sie nach der neuen Regelung einmal im Vorverfahren das Institut für Gerichtsmedizin unmittelbar bestellen; den Schusswaffengutachter bestellen Sie ad personam, den Psychiater ad personam. In der Hauptverhandlung, derselbe Mord, können Sie nicht mehr das Institut bestellen, sondern müssen wiederum – § 126, lesen Sie nach! – ad personam einen Gerichtsgutachter bestellen. Ist der Betroffene nicht tot, sondern ist er verletzt, wird wieder ad personam bestellt.
Sie haben die Strafprozessordnung mit dieser Systemwidrigkeit durcheinandergewürfelt, mit einem einzigen Ziel – das ist ja durchaus anerkennenswert –: Sie wollen die Gerichtsmedizin, das Institut für Gerichtsmedizin, sicherstellen. Das ist der Vorwand. (Abg. Mag. Ikrath: Ein hoffnungsloser Fall!) Sie werden dieses Ziel nur nicht erreichen, denn Sie wissen genau, dass ein ganz anderer Umstand der Gerichtsmedizin das Genick gebrochen hat: Dass nämlich in Wien ein Landesgesetz geändert wurde und die Zahl der sanitätsbehördlichen Leichenöffnungen um 90 Prozent zurückgegangen ist. Und das hat dann letztendlich der Gerichtsmedizin das Genick gebrochen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Frau Bundesminister, Sie werden daher mit dieser Verwirrung in der Strafprozessordnung Ihr Ziel nicht erreichen und lassen ein Chaos zurück. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
22.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, es ist aus Ihren Ausführungen nicht hervorgegangen, ob Sie jetzt einen Antrag eingebracht haben oder nicht. (Abg. Mag. Steinhauser: Wird erst eingebracht!) Er wird erst eingebracht.
Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte, Frau Bundesministerin.
22.17
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Mit dem zweiten Gewaltschutzpaket, das heute dem Nationalratsplenum zur Abstimmung vorliegt, legen wir ein maßvolles und wirksames Paket vor, das darauf abzielt, den Opferschutz trotz Finanzkrise und trotz Sparbudget einen Schritt weiter auszubauen.
Wie Sie alle in meinen bisherigen diesbezüglichen Stellungnahmen lesen können, ist mir dieses Gesetzesvorhaben ein persönliches Anliegen. Umso mehr freut es mich, dass es heute hier im Plenum beschlossen werden soll.
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