Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 306

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Die Kernpunkte dieses Paketes sind einerseits Maßnahmen der Rückfallsvermeidung bei Sexualstraftätern; Strafschärfungen und Tatbestandsausweitungen bei Sexualstraf­taten; die Verbesserung des Schutzes von Opfern von Gewalt im sozialen Nahraum; ein maßvoller Ausbau der Gewaltschutzverfügung in der Exekutionsordnung sowie die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Verbrechensopfern.

Zusammengefasst kann man das erklärte Ziel des zweiten Gewaltschutzpaketes mit der Verbesserung des Schutzes von Opfern durch Gewalt und Verschärfungen der Bestimmungen gegen Sexualstraftaten umreißen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Oper von Gewalt sollen durch Schaffen eines neuen Tatbestandes der fortgesetzten Gewaltausübung im StGB noch besser vor Aggressoren in den eigenen vier Wänden geschützt werden. Dieser neue Tatbestand umfasst insbesondere die Gewaltausübung über eine längere Zeit hindurch und die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität und Freiheit über einen längeren Zeitraum.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der Prävention von Sexualstraftaten. Die Prävention soll einerseits durch Maßnahmen der Rückfallsvermeidung bei Sexual­straftätern erreicht werden, wie zum Beispiel durch Tätigkeitsverbote für Sexualstraftä­ter oder etwa die gerichtliche Aufsicht über Sexualstraftäter nach einer bedingten Ent­lassung.

Außerdem werden Strafschärfungen und Tatbestandsausweitungen bei bestimmten Sexualstraftaten vorgenommen. Übrigens ist jetzt auch die Verhängung einer lebens­langen Strafhaft bei gewissen Sexualstraftaten möglich, nämlich dann, wenn es zu einer Todesfolge gekommen ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es sind auch Verschärfungen im Tilgungsgesetz vorgesehen. In besonders schwerwie­genden Fällen kann die Tilgung sogar jetzt ausgeschlossen werden.

In der Exekutionsordnung sollen mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz in der Praxis aufgetretene Defizite und Schutzlücken bei den Einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in der Familie und bei Einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre – Stichwort Stalking – beseitigt werden.

Ein wichtiger Punkt sind auch Änderungen im Verfahrensrecht. So soll die Rechts­stellung des Opfers im Zivilverfahren ausgebaut werden, die Möglichkeit der psychoso­zialen Prozessbegleitung soll genauso geschaffen werden wie die abgesonderte Ver­nehmung von Opfern. Was die juristische Prozessbegleitung angeht, gibt es auch die Möglichkeit der Verfahrenshilfe. Auch soll es Opfern möglich sein, ihre Anschrift gegen­über dem Prozessgegner geheim zu halten. Zusätzlich erhalten Verbrechensopfer einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Form eines Pauschalbetrages für Schmerzengeld.

Besonders erwähnenswert erscheinen mir die Neuerungen im Bereich der Bekämp­fung der Kinderpornographie. Sie wissen, dass das ein mir persönlich sehr wichtiger Punkt ist. Das derzeitige Schutzniveau soll angehoben werden. Nicht nur die Weiterga­be und Abspeicherung von kinderpornographischen Darstellungen, sondern auch der wissentliche Zugriff auf kinderpornographische Darstellungen im Internet sollen nun­mehr unter Strafe gestellt werden.

Übrigens: Das Europaratsabkommen zum Schutz von Kindern von sexueller Ausbeu­tung und Missbrauch sieht das ebenso vor. Österreich nimmt da eine Vorreiterstellung ein bei der Umsetzung dieses genannten Europaratsabkommens, und darauf können wir mit Fug und Recht stolz sein! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Erlauben Sie mir noch eine ganz persönliche Bemerkung zu diesem Thema. Wir wis­sen alle, es ist eine Vision zu glauben, dass man das Übel der Kinderpornographie ganz wird ausmerzen können, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und ich bin überzeugt, dass es, wenn wir den Konsum von Kinderpornographie schwieriger


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