Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 307

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machen, ja fast unmöglich machen, dann auch für die Produzenten schwieriger wird, Kinderpornographie zu verbreiten und Abnehmer zu finden. Und das ist einfach wirklich ein sehr, sehr wichtiger Schritt zum Schutz unserer Kinder. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Nun zum Thema Sachverständige. Für ein funktionierendes Sachverständigenwesen bei Obduktionen bedarf es klarer Strukturen und geeigneter Gerichtsmediziner. Die Strukturen müssen sicherstellen, dass stets Sachverständige zur Verfügung stehen, Nachwuchs ausgebildet wird und Forschung stattfindet. Die beabsichtigte Lösung in der StPO stellt dies sicher und hält gleichzeitig die tragenden Grundsätze des Wesens des Sachverständigenbeweises aufrecht.

In der StPO wurde für die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die Möglichkeit geschaf­fen, entweder einen privaten Sachverständigen oder ein gerichtsmedizinisches Institut mit der Erstellung von Befund und Gutachten zu beauftragen. Im Falle einer Instituts­beauftragung können Staatsanwälte und Richter weiterhin eine Person ihrer Wahl be­nennen, der sie die Gutachtenserstellung übertragen wollen. Die Institutsleitung hat dem Ersuchen zu folgen, es sei denn, der Beauftragung eines Mitarbeiters stehen wichtige Gründe entgegen.

Herr Abgeordneter Steinhauser, ich werde Ihnen die Bestimmungen des § 126 StPO gerne nachher erklären. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Wie schon zu Beginn meiner Ausführungen erwähnt, glaube ich, dass das zweite Ge­waltschutzpaket ein maßvolles, doch wirksames Paket darstellt, gerade in Zeiten der Finanzkrise, wo der Gedanken des maßvollen Haushaltens allerorten betont wird. Wir machen das Notwendige und nehmen zugleich auf eine verantwortungsvolle öffentliche Gebarung Rücksicht. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Darmann ist der nächste Redner. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.24.02

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Bundes­ministerinnen! Hohes Haus! Justizsprecher und Kollege Ewald Stadler hat die Stand­punkte des BZÖ zu den nunmehr diskutierten Tagesordnungspunkten eigentlich hin­länglich erklärt und erläutert. Es bleibt mir in der mir zur Verfügung stehenden Zeit da­her nur noch, auf einige wenige Punkte intensiver und genauer einzugehen und noch einmal diejenigen herauszustreichen, die es auch entsprechend in unserem Abände­rungsantrag zu finden gibt, den ich dann in weiterer Folge auch zu unterstützen er­suche.

Das ist zum einen der Punkt, der für uns absolut nicht verständlich ist. Die Bundesre­gierung kann sich nämlich nicht dazu durchringen, grundsätzlich von einer bedingten Haftentlassung Abstand zu nehmen, nämlich im Hinblick auf das Sexualstrafrecht. Wir haben auch ganz genau festgehalten, welche Gefahr von Sexualstraftätern bei solchen bedingten Entlassungen ausgeht, auch wenn es hier entsprechende Aufsichtsmaßnah­men von Seiten der Justiz gibt. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Justizmi­nisterin in der Ziehung, sich zu überlegen, auch von diesem unsäglichen Haftentlas­tungspaket der SPÖ-Justizministerin Berger Abstand zu nehmen. (Beifall beim BZÖ.)

Denn auch Ihnen muss bekannt sein und, wie ich Sie einschätze, auch zuwiderlaufen, dass mit diesem Haftentlastungspaket auch zig Sexualstraftäter vorzeitig auf die Bevöl­kerung losgelassen worden sind, was sich auch in der Beantwortung einer parlamenta­rischen Anfrage des BZÖ bestätigt hat.

Ein weiterer Punkt, der angesprochen werden muss und der für uns sehr wesentlich ist, ist, dass es grundsätzlich ein Ausschließen der Tilgungen bei allen Sexualstrafta-


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