Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 308

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ten geben muss. Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier die Bundesregierung nach Ge­fährlichkeit der Sexualstraftat unterscheidet. Für uns gibt es ein Gefahrenpotential, das von einem Sexualstraftäter ausgeht. Das ist schlagend bei jedem Sexualstraftäter, und deswegen ist bei jeder Sexualstraftat, nach der ein Täter verurteilt worden ist, eine ent­sprechende Tilgung auszuschließen. (Beifall beim BZÖ.) Das ist festzuhalten, denn der Täterkreis im Sexualstrafrecht muss immer als solcher identifizierbar sein; daran führt kein Weg vorbei.

Zu guter Letzt in aller Kürze ein weiterer für uns wichtiger Punkt. Sie haben von einem eingeführten Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter in gewissen Bereichen gespro­chen. Tatsache ist, die Regierung sieht eine Kann-Bestimmung vor: Es kann zu einem Tätigkeitsverbot kommen. Wir fordern ganz eindeutig eine Muss-Bestimmung. Ein Sexualstraftäter, der dingfest gemacht worden ist, hat in einem gewissen Umfeld von Kindern, in entsprechenden Betreuungseinrichtungen nichts zu suchen. Es darf hier keine Kann-Vorschrift geben, hier muss es eine Muss-Vorschrift geben! (Beifall beim BZÖ.)

Zusammenfassend kann ich nur die geschätzten Kolleginnen und Kollegen ersuchen, unserem Abänderungsantrag zu folgen; es ist der konsequentere Weg. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

22.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.27.14

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frau Bundesministerin für Jus­tiz Bandion-Ortner hat ausdrucksvoll und auch zielstrebig formuliert, was dieses Paket beinhaltet beziehungsweise was auch in ihrem Programm steht. Ich finde, dass das gut so ist und auch notwendig ist, insbesondere für den Schutz vor Gewalt in der Familie.

Wenn Herr Kollege Steinhauser in seiner Rede gewisse Themen anspricht, dann möchte ich ihm nur mit auf den Weg geben, dass er den Abgeordneten des Parlaments das Initiativrecht sozusagen abgesprochen hat und dass er eigentlich nicht weiß, wo­von er spricht. (Beifall des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Ich denke auch, dass gerade in diesem Paket wirklich Verantwortung liegt und wir aber auch nachdenken müssen, wie wir weiter damit umgehen. Insbesondere zum Schutz vor Gewalt in der Familie beziehungsweise zum Schutz vor Eingriffen in die Privat­sphäre werden ja hier die Bestimmungen verbessert, unter anderem mit der Verlänge­rung der Geltungsdauer von Einstweiligen Verfügungen und bezüglich des geschützten Personenkreises.

Gerade Gewalt in der Familie ist ein Thema, das uns alle beschäftigt, Frauen wie Männer, und ich möchte an dieser Stelle auch danke sagen: den Interventionsstellen, den Frauenberatungsstellen, den Familienberatungsstellen, die Arbeit leisten, die nicht immer gut bezahlt ist, manchmal auch unbedankt ist und eine der wichtigsten und sen­sibelsten Arbeiten ist.

Ich persönlich würde mir natürlich wünschen, dass es einmal nicht mehr notwendig wä­re, dieses Thema hier im Parlament zu diskutieren, genauso wie es vielleicht einmal nicht mehr notwendig ist, den 8. März, den Frauentag, hier zu diskutieren, sondern wir alle gleichgestellt sind, nicht nur im Bereich Gleichstellung für Männer und für Frauen, auch für Familien, für Kinder, für Junge und für Alte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Lausch ist der nächste Red­ner. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


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