breiten, nämlich Klischees darüber, dass Frauen ein Gewaltschutzgesetz ausnützen würden: zehn Tage Betretungsverbot damals, drei Monate Einstweilige Verfügung damals. (Abg. Mag. Stadler: Das gibt es auch! Leugnen Sie es nicht, das gibt es auch!) Solange dieses Klischee besteht, haben wir den Kampf gegen Gewalt in der Familie verloren, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass einige Männer den Täterstrategien – wie wir es in der sozialen Arbeit in den Gewaltschutzzentren auch nennen – auf den Leim gehen, nämlich ihnen mit ihren Strategien zu erklären, dass sie die Unschuldigen sind. Solange die Täter keine Verantwortung übernehmen, solange sie nicht die Konsequenzen zu spüren bekommen, ist der Kampf gegen Gewalt in der Familie noch lange nicht vorbei. (Abg. Scheibner: Warum sind Sie dann gegen das Einsperren?)
Das österreichische Gewaltschutzgesetz und die Installierung der multiinstitutionellen Kooperation mit Justiz, Exekutive und den Nicht-Regierungsparteien waren auch europaweit ein Meilenstein, wie wir schon gehört haben. Ich als jetzt ehemalige Mitarbeiterin der Interventionsstelle Wien – ich komme also vom Fach; für diejenigen, die glauben, wir sind nur Papiertiger und -tigerinnen – habe in Europa für dieses Gewaltschutzgesetz sehr viel Werbung gemacht. Ich habe auch sehr viel Werbung für die multiinstitutionellen Beziehungen und Kooperationen gemacht, weil es das Rad der Partnerschaft ist, das es ausmacht, dass Gewalt in der Familie verhindert werden kann. (Beifall bei den Grünen.)
Die enge Kooperation mit der Exekutive und mit den FeministInnen war anfänglich nicht ganz einfach, hat sich aber ziemlich gut entwickelt. Viele Verbesserungsmöglichkeiten, die aus dieser Kooperation heraus entstanden sind, sind auch schon umgesetzt worden: der § 107a StGB, Stalking oder beharrliche Verfolgung, die dazu gehörende Einstweilige Verfügung, die bis zu einem Jahr geht – also nichts mit drei oder sechs Monaten, sondern da sind wir im Jahresbereich, meine sehr verehrten Damen und Herren! Und die Erkennung von sogenannten „high-risk victims“ mit der Polizei gemeinsam funktioniert immer besser.
90 Prozent der Täter sind Männer – Lebensgefährten, Ehemänner, Väter, Stiefväter –, und die Opfer sind die Frauen und die Kinder. Der Schutz für Frauen und für ihre Kinder braucht Konsequenzen gegenüber dem Verhalten des Täters, und das muss in vollem Umfang staatliche Aufgabe sein. (Abg. Mag. Stefan: Und der Täterin, muss man auch sagen!)
Aus diesem Grund stelle ich folgenden Abänderungsantrag des Abgeordneten Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen, der dankenswerterweise schon ausgeteilt wurde. Er sei im Kern kurz erklärt: Die juristische Prozessbegleitung – die leider wieder gestrichen wurde – für Opfer, die Unterstützung im zivilrechtlichen Verfahren brauchen, und die Prozessbegleitung für Opfer von Verbrechen, die den privaten Lebensbereich verletzen, sollten umgehend umgesetzt werden. Das ist auch der Antrag.
Im Allgemeinen finden wir es gut, dass die langjährigen Forderungen der Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren, Interventionsstellen und Frauenberatungsstellen endlich umgesetzt werden. Dennoch fehlt es noch immer an einigen Punkten. Es wird vielleicht in nächster Zeit zu neuen Diskussionen und Debatten diesbezüglich kommen, um das auch weiter auszubauen.
Dazu gehören zum Beispiel Schulungen der Exekutive und der Justiz direkt durch Opferschutzeinrichtungen, die weitere Adaptierung der Einstweiligen Verfügung bezüglich Verlängerung, wenn es um minderjährige Opfer geht, oder der Schutz der Kinder vor väterlicher Gewalt. Kinder müssen oft zusehen, wie der Vater die Mutter schlägt. Da braucht es – vielleicht auch übers Verbrechensopfergesetz – Gratis-Therapiestellen. Und es muss ganz, ganz viel mit den Tätern gearbeitet werden, weil Opferschutz ohne
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