Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 311

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22.36.50

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Meine Damen und Herren! Es sind viele Dinge gewechselt worden über das Gesetz, das viele gute Punkte hat. Aber eines ha­be ich überhaupt nicht gehört, und das ist eine Äußerung zum Tagesordnungs­punkt 22, nämlich dem Gesetz, mit dem dieser § 69a in das Niederlassungs- und Auf­enthaltsgesetz eingefügt wird. Das wundert mich sehr.

Es wundert mich auch, dass sich weder Kollege Stadler, der ja sonst wortgewaltig ist, noch seine Kollegen im BZÖ, noch die Frau Innenministerin hier zur Wehr gesetzt und einmal überlegt haben, was das bedeutet. Es bedeutet nämlich eine weitere massive Destabilisierung unseres gesamten Fremdenverfahrens, insbesondere des Aufschie­bungsverfahrens, und es bedeutet eine Belastung für die Exekutive, die die Motivation, die Gesetze zu vollziehen, noch weiter und erheblich reduzieren wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie sich das einmal anschauen, liebe Frau Kollegin, was Sie für einen großen Fortschritt halten (Abg. Mag. Wurm: Für die Opfer, ja!) und was Sie für Opferschutz halten, was aber in Wirklichkeit ein Abbau an Sicherheit und eine Destabilisierung un­seres Rechtssystems ist! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Das sind Bedingungen wie etwa folgende: Leute, deren Aufschubfrist nach dem Fremdenpolizeigesetz abgelaufen ist – wo drinsteht, dass die Aufschubfrist ein Jahr beträgt –, bekommen jetzt im § 69a die Möglichkeit, wieder eine Verlängerung über eine andere gesetzliche Hintertür anzu­strengen (Abg. Mag. Wurm: Bei Zwangsprostitution und Menschenhandel!), die min­destens sechs Monate dauern muss. (Abg. Mag. Wurm: Bei Zwangsprostitution und Menschenhandel! Sagen Sie es bitte richtig!)

Frau Kollegin! Leute, die behaupten – zu Unrecht oder zu Recht –, Opfer einer Straftat geworden zu sein, die eine Anzeige machen und vielleicht aufgrund dieser Straftat auch zivilrechtliche Verfahren betreiben (Abg. Mag. Wurm: Es geht um Men­schen ...!) – Sie können sich noch einmal melden –, können sich auf Dauer dieser Ver­fahren, wie lange sie sich auch schleppen oder geschleppt werden, der Abschiebung entziehen, indem sie sich darauf stützen und einen Antrag nach § 69a Abs. 1 Z 2 stel­len. Es können aber auch Leute, deren Antrag bereits abgewiesen wurde, nach der neuen Gesetzesbestimmung einen weiteren Antrag nach Ablauf dieses Verfahrens und nach Ablauf der Fristen einbringen, sofern sie – wie es hier steht – keinen offensichtlich gleichartigen Tatbestand behaupten.

Zusammengefasst: Das sind Dinge, die Kollegen von mir – also Anwaltskollegen, das ist mein Brotberuf –, die sich im Asylrecht gut auskennen und dort auch aktiv tätig sind, alle Instrumentarien in die Hand geben, um jede Exekution der fremdenpolizeilichen Bestimmungen zu verhindern. Deshalb, liebe Frau Kollegin, stimmen Sie diesen Din­gen durchaus zu. (Abg. Ablinger: Wir reden über die Opfer von Gewalt! Wir reden über Frauen als Opfer von Gewalt!) Ich weiß, dass es unter uns Kollegen gibt, die an einer Destabilisierung dieser Bestimmungen interessiert sind und die sich freuen, wenn wir nicht in der Lage sind, gewisse gesetzliche Bestimmungen zu exekutieren. Ich weiß es – aber unsererseits gibt es dazu ein klares und entschiedenes Nein! (Beifall bei der FPÖ.)

22.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Wind­büchler-Souschill mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


22.40.28

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Mai 1997 wurde vom österrei­chischen Parlament ein Meilenstein gesetzt, nämlich das österreichische Gewalt­schutzgesetz. Schon damals, 1997, kamen die Männer auf die Idee, Klischees zu ver-


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