Misshandlungen, physischer Gewalt, sexualisierter Gewalt, ständiger Kontrolle, Einschränkungen und Herabwürdigungen sichtbar und auch strafbar zu machen.
Meine Damen und Herren, die Formen männlicher häuslicher Gewalt sind unvorstellbar. Die Übergriffe reichen von Ohrfeigen oder Schlägen mit Händen und Fäusten bis hin zum Zufügen von Verbrennungen. Die Frauen werden mit Gegenständen wie Sesseln, Vorhangstangen und Gürteln geschlagen. Sie werden mit Füßen getreten, an den Haaren gerissen, gewürgt oder auf den Boden geworfen. All das, Herr Stadler, ist keine hormonelle Frage; das ist Gewalt und hat nichts mit Trieben zu tun.
Häusliche Gewalt beschränkt sich aber nicht auf Verletzungen der physischen Integrität, sondern es geht vielmehr auch um massive Einschränkungen der autonomen Lebensführung und um sexualisierte Gewalt.
Lassen Sie mich Beispiele aus der Beratung des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich nennen. Ich möchte mich hier dem Dank von Kollegin Ridi Steibl für die hervorragende Arbeit der Gewaltschutzzentren anschließen. Lassen Sie mich berichten:
Er kontrolliert ihre Sozialkontakte. Er kontrolliert ihre Telefonate. Er schreibt ihr vor, wann und ob sie ausgehen kann. Er lauert ihr auf, er sperrt sie ein. Er verbietet ihr, den Führerschein zu machen. Er verbietet ihr das Essen; er zwingt sie zum Essen. Er hindert sie am Schlafengehen; er zwingt sie, auf dem Boden zu schlafen. Er zwingt sie zum Ansehen von Pornografie. Er beschimpft sie als Hure. Er zwingt sie zu Sexualität, nachdem er sie geschlagen hat. – Die Liste ließe sich fortsetzen.
Und: Die Spirale der Gewalt beginnt immer wieder von vorne. Er bereut, schwört Besserung, schwört Liebe, dass er ohne sie nicht leben könne. Sie bleibt, verzeiht, glaubt ihm, sucht die Schuld bei sich selbst – bis zum nächsten Mal. Dabei werden die Abstände immer kürzer und die Gewaltakte immer brutaler, lebensbedrohlicher.
Für Frauen sind die Folgen dieser männlichen Gewalt enorm. Ich rede dabei nicht nur von der Verletzung der körperlichen Integrität durch Prellungen, Knochenbrüche und Kopfverletzungen, sondern auch davon, dass die Frauen ihre Selbstachtung verlieren. Ich rede von Schlaf- und Essstörungen, ich rede von Depressionen, Angststörungen, Alkohol- und/oder Medikamentensucht und ihrer vollständigen Isolierung.
Diese Frauen sind traumatisiert. Sie verdrängen, sie schweigen, sie zerbrechen – und sie versuchen zu überleben, über Monate, über Jahre, über Jahrzehnte. Manchen gelingt das nicht. Aber manche brechen das Schweigen und wenden sich an ein Gewaltschutzzentrum, suchen Hilfe und wollen den Gewalttäter endlich anzeigen, wollen aus dieser Gewaltbeziehung endlich aussteigen.
Wer hier – wie der Abgeordnete Stefan – von Missbrauch der Frauen durch das Gesetz spricht, hat sich mit Gewaltgeschichten noch nie beschäftigt. Dass jene, die ihre Geschichte vor Gericht erzählen, auch Gehör finden, dass all das, was sie erlebt und erlitten haben, auch eine Rolle spielt und sich im Urteil über den Täter widerspiegelt, dass auf ihre Traumatisierung Rücksicht genommen wird, dabei soll sie das Zweite Gewaltschutzgesetz mit dem neuen Straftatbestand unterstützen.
Ich bin froh darüber, dass wir dieses Gesetz heute beschließen, und sage ganz zum Schluss: Das Schweigen brechen, die Gewalt beenden, darauf kommt es an. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
22.36
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr
Abgeordneter Dr. Hübner
zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte. (Ruf
beim BZÖ: Hannes, bist du auch für die Freigabe der
Waffen? – Abg. Dr. Hübner – auf dem Weg
zum Rednerpult –: Zwischenrufe später!)
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