Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 322

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23.04.41

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! 1997 habe ich als Justiz­ausschussvorsitzende das damalige Erste Gewaltschutzgesetz entscheidend mitge­staltet. (Abg. Petzner: Skandalministerin!) Es hat damals zu einem großen Paradig­menwechsel in der Polizeiarbeit geführt ... (Abg. Petzner: Sind Ihre Mitarbeiter wieder auf der Jagd? – Abg. Ing. Westenthaler: Eine Schieß- und Jagdgesellschaft ist das! – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Es hat damals zu einem großen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit geführt, denn: War bis 1997 die Strategie bei Konflikten und gewaltsamen Auseinandersetzungen die Deeskalation und die Befriedung der Parteien, so war es nach dem Gesetz erstmals möglich, dass man den Aggressor weggewiesen hat, sogar aus der eigenen Wohnung. (Abg. Petzner: Haben Sie eigentlich einen Jagdschein?)

Das war nicht einfach für die Polizei, die es ja gewohnt war, bei solchen Aktionen Frie­den stiftend zu handeln. Sie musste nach diesem Gesetz lernen, dass sie den Aggres­sor wegweist und nicht, wie bis zu diesem Gesetz, immer das Opfer die Flucht ergrei­fen musste.

Diesen Paradigmenwechsel hat die Exekutive durch Schulungsmaßnahmen, durch Zu­sammenarbeit mit den Interventionsstellen hervorragend geschafft, und das Gewalt­schutzgesetz ist eine Erfolgsgeschichte im Bereich des Opferschutzes. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

2006 wurde dann bereits die Weiterentwicklung im Koalitionsübereinkommen veran­kert. Damals wurde auch verankert, dass wir – damals war das der Arbeitstitel – eine Art Martyriumsparagraphen schaffen werden im Hinblick darauf, dass Gewaltbeziehun­gen ja über einen längeren Zeitraum währen, also Dauerdelikte darstellen, und man den Täter nicht sozusagen mit dem letzten blauen Auge davonkommen lassen soll, sondern dass sehr wohl auch diese lang anhaltende, andauernde Gewalt dezidiert im Strafgesetzbuch verankert werden soll. Das ist mit dieser Novelle auch geschehen.

Lassen Sie mich besonders auf die Änderungen hinweisen, die mich als Innenministe­rin jetzt besonders betreffen, nämlich die Änderungen im Tilgungsstrafregister und im Strafvollzugsgesetz, im Strafgesetzbuch, um dem Schutz der Kinder vor Gewalt, dem Schutz der Frauen vor sexuellen Übergriffen besser Rechnung tragen zu können.

Wir werden eine Sexualstraftäterdatei einrichten. Das soll also künftig im Strafregister gesondert gekennzeichnet werden. Die Gerichte melden an die Bundespolizeidirektion Wien, wo das Strafregister geführt wird. Dort werden die Daten gesammelt und mit ge­richtlich angeordneten Maßnahmen, Anordnungen, gerichtlicher Aufsicht sowie gewis­sen Berufs- und Tätigkeitsverboten übermittelt beziehungsweise dort in der Sexual­straftäterdatei verankert.

Da insbesondere bei der Überwachung der Einhaltung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen der Aufenthaltsort des Betroffenen eine maßgebliche Rolle spielt, muss im Zentralen Melderegister auch eine automationsunterstützte Abfrage gewährleistet sein. Und so kann im Strafregister stets die aktuelle Wohnanschrift beauskunftet werden, und es werden bei einem Wohnsitzwechsel die zuständigen Sicherheitsbehörden ver­ständigt. Der Verfügbarkeit dieser Informationen kommt dann wesentliche Bedeutung zu, aber es ist selbstverständlich auch der Datenschutz zu gewährleisten.

Ein weiteres Ziel der jetzigen Novelle ist, dass neben den Gerichten dann die Staatsan­waltschaften, die Sicherheitsbehörden, die Jugendwohlfahrtsträger, die Schulbehörden sowie Dienstbehörden und Personalstellen der Gebietskörperschaften nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Regelungen Auskunft aus der Sexualstraftäterdatei erhalten.

 


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