Herr Kollege Stadler, ich kenne den Wunsch des BZÖ, dass jedermann hier Auskunft erhalten können soll. (Abg. Mag. Stadler: Sonst macht es keinen Sinn!) Das führt natürlich zu einer Art öffentlichem Pranger. (Abg. Mag. Stadler: Ach ja, die armen Täter!) Dafür hat sich diese Bundesregierung nicht entschieden, weil wir nicht jene Fälle von Selbstjustiz provozieren wollen, die dann auch zu Übergriffen auf Personen geführt haben, die ihre Strafe abgesessen haben und sich nichts mehr zuschulden kommen haben lassen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das gibt es nicht einmal in Amerika!)
Für den Schutz unserer Kinder halte ich es aber für notwendig, dass sehr wohl die Jugendwohlfahrtsträger und auch jene, die mit der Kinderarbeit zu tun haben, sich diesbezüglich einen Einblick verschaffen können. Sie müssen sich eben an die Jugendwohlfahrtsträger wenden.
Bei Verurteilungen wegen einer Reihe von Sexualdelikten wurden die Strafen massiv verschärft – das hat die Justizministerin bereits ausgeführt – und die Tilgungsfristen auch verlängert. (Abg. Scheibner: Die redet eine Stunde!) Ich halte das für gerechtfertigt, weil wir es bei Sexualtätern doch sehr häufig mit Wiederholungstätern zu tun haben. (Abg. Petzner: Ihre Mitarbeiter sind Wiederholungstäter!) Dass die Strafen erhöht wurden, entspricht einer langen Forderung auch der ÖVP.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit dem Gewaltschutzgesetz 1997 einen europaweiten Meilenstein gesetzt, der dann in Europa auch Nachfolgemodelle in anderen Staaten gefunden hat. Ich glaube, dass wir mit der Weiterentwicklung, die heute hier ansteht, wieder diesen Rang an der Spitze im Opferschutz, im Kinderschutz, im Schutz vor Gewalt für die Opfer einnehmen. Da die meisten Opfer Frauen und Kinder sind, bin ich als Ministerin sehr froh, dass auch das Innenministerium mit seinen Beamten hier einen Beitrag leisten kann. (Abg. Petzner: Sie haben ein Skandalministerium, mitsamt Ihren Mitarbeitern! Das ist unglaublich!)
Sie müssen sich vorstellen, vom Jahr 1997 bis 2007 ist die Polizei über hunderttausend Mal wegen familiärer Gewalt eingeschritten – hunderttausend Mal! – und hat vierzigtausend Mal ein Betretungsverbot ausgesprochen. (Abg. Petzner: Sie von der Jagdgesellschaft, haben Sie überhaupt einen Waffenschein?) Da hat man vierzigtausend Mal den Opfern effizient helfen können. Und daher ist diese Novelle eine gute Sache. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
23.12
Präsident Fritz Neugebauer: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pendl. (Rufe beim BZÖ – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: „Danke!“ „Danke“, Herr Präsident!)
23.12
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen auf der Regierungsbank! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir sind eben freundliche Leute, und wenn es gehört, dann bedanken wir uns. Wenn ihr euch zu gut seid, um euch zu bedanken, dann ist das euer Problem, aber nicht unseres. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – „Danke!“-Rufe beim BZÖ.)
Ich glaube, den Ausführungen der Ministerinnen ist nicht viel hinzuzufügen. (Abg. Ing. Westenthaler: Dann setz dich wieder nieder!) Ihr könnt noch so schreien, euer Argument wird nicht besser. Ich glaube, dass diese Gesetzwerdung hier erstens einmal das Recht dieses Hauses und der Abgeordneten ist – da brauchen wir nicht darüber zu debattieren, ob wir eine Vorlage oder einen Initiativantrag haben –, die Zusammenarbeit aber zwischen den beiden Ressorts und die Zusammenarbeit auch zwischen Justizausschuss und Innenausschuss in der Materie war eine ausgezeichnete. Und dafür – euch schmeckt es nicht, aber das ist eine andere Geschichte – meinen Dank,
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