dig fühlen und psychisch so geschwächt sind, dass sie sich einfach nicht wehren können. Ganz im Gegenteil! Das Verhalten des Täters wird als normal empfunden, und das Martyrium wird über Jahre hingenommen. Wir wissen auch, dass ökonomische Abhängigkeit die Dominanz des Täters verstärkt. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Schon das erste Gewaltschutzpaket der neunziger Jahre hat hier europaweit neue Maßstäbe gesetzt, und es ist dies nun ein weiterer wichtiger Schritt, dass aus den Vollzugserfahrungen dieses ersten Pakets die richtigen Schlüsse gezogen werden. Wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist vor allem das politische Signal, nämlich die Ächtung jeder Gewalt in der Privatsphäre. Menschen sind kein Privateigentum, Gewalt ist keine Privatsache! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Lunacek.)
Mein Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt all jenen, die einen Beitrag zum Zustandekommen dieses Gesetzes geleistet haben, aber vor allem auch den Mitarbeiterinnen aller Opferschutzeinrichtungen, der Frauenhäuser, der Interventionsstellen, der Gewaltschutzzentren, die weit über ihre berufliche Verpflichtung hinaus ihre Aufgaben erfüllen und hier wirklich eine ganz wertvolle Arbeit leisten. Ihnen ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
23.01
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Kollege Glaser. – Bitte.
23.02
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Geschätzte Damen und Herren! Die Anpassung der Strafrahmen im sogenannten Zweiten Gewaltschutzgesetz ist absolut gerechtfertigt und in meinen Augen auch verhältnismäßig. Viele Anträge der Opposition, vor allem der Freiheitlichen, sind weit über das, was wir heute beschließen werden, hinausgegangen. Einige dieser Anträge haben wir abgelehnt, über andere, die wir vertagt haben, werden wir sicherlich noch reden müssen. Es ist auch durchaus weiter zu diskutieren. Es ist aber auch seitens der Ministerien beziehungsweise der Regierungsparteien angedacht, die Auswirkungen dieses Gesetzes zu evaluieren und eventuell auch Anpassungen vorzunehmen.
Mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz soll vor allem der Opferschutz verstärkt werden. Sicherlich ist in diesem Zusammenhang jener § 107b, in dem die fortgesetzte Gewaltausübung geregelt wird, ein sehr wesentlicher Paragraph. Es soll den Frauen Mut gemacht werden, aus eigenem Antrieb aus dieser Spirale der Gewalt auszubrechen.
Persönlich glaube ich auch, dass es gut war – und es hat die nicht mehr hier anwesende Kollegin Riener darauf hingewiesen –, dass zum Opferschutz auch gehört, dass es nicht zur verschärften Anzeigepflicht gekommen ist, die diskutiert wurde, und dies auch zum Schutz von Opfern, wenn dies notwendig und geboten ist.
Zum Abschluss möchte ich noch ansprechen, wie wir mit Straftätern umgehen, wenn sie wieder in die Gesellschaft zurückkehren. Irgendwann kehren sie zurück. Hier gibt es Bestimmungen, dass wir hier Vorsorge treffen zum Schutz der Gesellschaft, aber ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass wir den Straftätern Instrumente in die Hand geben, ihnen behilflich sein müssen, um in die Gesellschaft zurückzufinden, sei es, dass wir ihnen Therapie anbieten, sei es, dass wir die Betreuung und Begleitung nach Verbüßung der Strafe anbieten, eventuell auch die bedingte Strafentlassung überlegen. Jedenfalls ist das auch eine Maßnahme, die durchaus im Sinne von uns allen sein kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
23.04
Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nunmehr Frau Bundesministerin Dr. Fekter das Wort. – Bitte.
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