Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 320

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22.56.20

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf meine Petition betreffend die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten Bezug nehmen, die ich zu Beginn dieser Legislaturperiode eingebracht habe und die mit diesem Gewaltschutzpaket mit­erledigt wird, das ich außerordentlich begrüße. Es wird nämlich umgesetzt, dass die Verjährungsfrist erst ab dem 28. Lebensjahr einsetzt, was bis dato ab dem 18. Lebens­jahr gewährleistet war.

Wir kennen Fälle aus unseren Wahlkreisen, in denen es Betroffene gibt, die sich lange nicht outen, die lange nicht sagen und zum Ausdruck bringen können, dass sie Opfer sexuellen Missbrauchs gewesen sind. Daher bin ich der Meinung, dass die Maßnah­me, die mit diesem Paket gesetzt wird, eine sehr wichtige Maßnahme ist. Die Petition, die ich aufgrund von 2 000 Unterschriften aus meinem Heimatbezirk Schärding einge­bracht habe, rührt vom Bemühen einer betroffenen Frau her, sich dieses Themas an­zunehmen. Ich bin wirklich überzeugt davon, dass es sehr wichtig ist, dass wir das mit­behandeln.

Ich bedanke mich außerordentlich bei der Frau Bundesministerin für Justiz, dass dieser Part hier einen Stellenwert findet, denn die Schäden, die im jugendlichen Alter ange­richtet werden, sind bei Menschen, die diesen Missbrauch erfahren haben, nie mehr gutzumachen. Das sollten wir uns auch hier vergegenwärtigen, und deshalb bedanke ich mich ganz außerordentlich, dass diese Maßnahme hier umgesetzt wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Nicht nur der Beginn der Verjährungsfrist wurde um zehn Jahre hinausgezögert, son­dern es gab auch eine Erhöhung des Strafrahmens für Sexualstrafdelikte. Es ist jetzt ein angepasster Strafrahmen, von dem man angesichts der Justiz sagen kann, dass jetzt Gleiches mit Gleichem gemessen wird. Wir haben jetzt die gesetzliche Vorausset­zung, dass einem Delinquenten, der eine Maximalstrafe von über 10 Jahren erfährt, die Verjährungsfrist auf maximal 20 Jahre ausgedehnt wird. Das ist gut, richtig und not­wendig, denn diesen Delikten gehört der Kampf angesagt.

Die Dunkelziffer, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist sehr hoch. Das bekommt man dann mitgeteilt, wenn man sich intensiver mit dieser Materie beschäftigt. Wir sind dazu verpflichtet, all jenen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, die so ein schreckliches Schicksal erfahren haben, und daher ist dieses Gewaltschutzpaket auf alle Fälle zu unterstützen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann gelangt nun zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


22.59.29

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Ministerin­nen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Häusliche Gewalt ist wohl eines der ab­scheulichsten Verbrechen, das man sich vorstellen kann. Menschen müssen in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich oft jahrelang Schmerzen, entwürdigende Misshand­lungen, begleitet von Diffamierungen und Beleidigungen, erdulden. Für diese Men­schen gibt es keine Rückzugsmöglichkeit. Sie fühlen sich hilflos ausgeliefert.

Als Juristin einer Familien- und Frauenberatungsstelle werde ich immer wieder mit er­schütternden Lebensgeschichten konfrontiert. Kollegin Ablinger hat heute auch einige davon sehr eindrucksvoll geschildert, und ich sehe selbst, was solche Gewalterfahrun­gen bei betroffenen Menschen bewirken. Die ständige Herabwürdigung des Menschen durch eine vertraute Person bewirkt, dass dieses Werturteil so internalisiert wird, dass das Selbstbewusstsein total am Boden ist und die Opfer sich selbst schlecht und schul-


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