Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 319

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22.52.52

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Meine geschätzten Frau Bundesministerin­nen! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Bei diesem Thema können wir stolz sein. Es gibt ja heute auch sehr viel Konsens dazu. Da ist ja wirklich ein wesentlicher Fortschritt er­reicht worden. Fast 97 Prozent des Forderungskataloges in diesem Zusammenhang sind erfüllt. Es geht darum, dass im Umfeld des sozialen Nahraums vor allem der Ge­walt und sexueller Gewalt an Kindern massiv Maßnahmen entgegengesetzt werden. Ich darf da nur – und das ist ja schon erwähnt worden – auf die Strafrahmenerhöhun­gen und die Tatbestände im Bereich Kinderpornographie verweisen.

Es geht vor allem auch darum, dass nicht nur das Strafrecht verschärft wurde, denn dies allein, das wissen wir – und hier gibt es ja unterschiedliche Zugänge –, würde überhaupt nichts bringen, sondern diese Verschärfungen werden von einer Fülle von Maßnahmen begleitet, die sicherstellen sollen, dass der Täter nicht nur eine bessere Betreuung erhält, sondern auch unter Kontrolle und Aufsicht steht, mitunter aber unter anderen Zugängen, als das manche von den Oppositionsparteien sehen.

Die Opfer, und das ist das Wesentliche bei diesem Gewaltschutzpaket, müssen ganz besonders bedacht werden. Da darf ich auf das Regierungsprogramm verweisen, in dem gerade diesem Aspekt ein ganz besonderer Schwerpunkt im Justizbereich gewid­met wurde. Wenn man sich die Forderungen hiezu ansieht, die Resolutionen der Ver­einten Nationen, die Forderungen der EU, der Menschenrechtskonventionen, und sich auch im eigenen Bereich zum Beispiel mit dem Netzwerk Kinderrechte auseinander­setzt, so wird man erkennen, dass eine Fülle von Maßnahmen ergriffen und auch um­gesetzt wird, um Tatbegehungen zu verhindern, aber auch die Opfer vermehrt zu schützen – ich denke da zum Beispiel an die Tätigkeitsverbote, die ausgesprochen werden können. Den Strafrahmen zu erhöhen, ist eine Maßnahme; Begleitmaßnahmen anzuordnen, ist eine andere wichtige Maßnahme.

Hier noch eine Replik auf den Vorschlag der chemischen Kastration, der ja auch im Ausschuss sehr heftig diskutiert worden ist. Es gibt hiezu auch kritische Artikel – ich verweise auf einen Artikel im Verlag Recht und Psychiatrie –, in denen ganz kritisch zum Ausdruck gebracht wird, dass mit massiven Nebenwirkungen zu rechnen ist und dass das eigentlich für die Behandlung von Prostatakarzinomen verwendet wird.

Der ganze Zugang ist jedoch falsch. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass Sexualdelikte – wenn man sich mit dem Täterprofil und mit der Psychologie des Täters auseinandersetzt, dann weiß man das ganz genau – in erster Linie Gewaltdelikte sind, die man nicht mit Medikamenten behandeln kann. Hier muss eine andere Therapie greifen und zum Einsatz gebracht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr wichtig ist auch, dass sichergestellt sein muss, dass die Behörden und Gerichte bestens vernetzt kommunizieren können, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass alle Ressourcen genützt werden und dass vor allem auch die Gesellschaft – denn mit den Gesetzen alleine werden wir es nicht schaffen – mehr Zivilcourage beweist, wenn es in vielen Fällen zunächst darum geht, nicht wegzusehen, sondern hinzusehen und aufzuzeigen und Partei zu ergreifen. Gerade der Zusammenarbeit Richter, Sozial­arbeiter und Sicherheitsbehörden, der Schulung und Ausbildung kommt eine zentrale Bedeutung zu.

Letzten Endes ist es ein gutes und hervorragendes Gesetz, und ich gratuliere allen, die daran mitgewirkt haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


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