Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 354

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich werde noch eine viel bessere Interpretation liefern, meine Damen und Herren. (Iro­nische Rufe beim BZÖ.) Sie kommt noch viel besser. Du kannst sie mitlesen. Ist je­mand so gut aus dem ÖVP-Klub und versorgt den Herrn Klubobmann Kopf mit einem Strafgesetzbuch? Ich empfehle § 251 StGB und zitiere daraus:

„Wer ein Mitglied des Nationalrates“ – bitte mitschreiben, Kollege Kopf, es ist sehr lehr­reich – „... mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt oder hindert, seine Befug­nisse überhaupt oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und im Falle einer schweren Nötigung (§ 106) mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ – Zitatende.

Hast du das jetzt mitbekommen, Herr Kollege Kopf? (Beifall und Zwischenrufe beim BZÖ.) Wir haben einen Gagenkaiser, der sagt, Dr. Graf darf nicht Abgeordneter wer­den, das passt ihm nicht. Noch schöner ist ja die Vorgeschichte, es führt nur zu weit, das alles vorzulesen. Der sagt, der Dr. Graf darf nicht Abgeordneter werden, denn es könnte sein, er wird Wissenschaftssprecher. Um Gottes Willen! – Das steht alles drin­nen. Sie können alles nachvollziehen, das ist nicht erfunden. Das ist eine Tonband­übertragung, die nachprüfbar ist.

Martin Graf wird unter Umständen sogar Wissenschaftssprecher, da kann er nicht auch noch bei der ARC tätig sein, denn das könnte zu Komplikationen führen, heißt es da.

So weit sind wir nicht in diesem Land, dass irgendwelche ÖIAG-Funktionäre, die bei je­der Gelegenheit an dieses Haus herantreten und Haftungen verlangen, noch sagen, wer dann über diese Haftungen zu befinden hat, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ein dermaßen arroganter Umgang mit der Demokratie, sodass ich die Conclu­sio ziehe: Wenn es so gespielt wird, wie der Herr Wieltsch es hier spielt, wenn es so gespielt wird, dass sich das Immunitätsrecht gegen einen Abgeordneten wendet, dann fordere ich Sie auf: Schaffen Sie die außerberufliche Immunität ab, damit diesem un­würdigen Zirkus ein Ende bereitet wird, meine Damen und Herren!

Dieses Immunitätsrecht ist heute kein Schutz mehr für den Abgeordneten, sondern ist zu einer Belastung für den Abgeordneten geworden. (Beifall beim BZÖ.)

Und wenn Sie das nicht tun wollen, dann sorgen Sie wenigstens dafür, dass die Staatsanwälte dieses Landes mit ihren Verfahren weiter tun, vorwärts machen, denn das ist nämlich verschleppt worden, bis es sozusagen politisch gepasst hat. Wärest du nicht Dritter Präsident geworden, Kollege Graf, wäre das wahrscheinlich überhaupt nie ein Thema geworden. Nein, Kollege Graf ist Dritter Präsident des Nationalrates gewor­den, gegen den Widerstand bestimmter Kreise – und damit ist das Ganze erst ins Trei­ben gebracht worden. (Abg. Dr. Pirklhuber: Welcher Kreise? – Ironische Heiterkeit beim BZÖ.) Jö, die Grünen fragen, welche Kreise! Werdet ihr nicht rot dabei, wenn ihr fragt, welche Kreise? Wenn ich mir die anonyme Anzeige durchlese, habe ich das Ge­fühl, das hat einer von euch geschrieben, so ist die verfasst, meine Damen und Herren. Politisch korrekt, strotzend von Binnen-I’s und anderen grünen Makkulaturgeschichten! So schaut’s aus! (Beifall beim BZÖ.)

Also wenn man mit diesen Methoden gegen unliebsame politische Entscheidungen, die einem nicht passen, vorgeht, dann fordere ich Sie auf: Sorgen Sie wenigstens dafür, dass die Staatsanwaltschaft nicht unsinnige Auslieferungsbegehren stellt! Denn wenn man ohnehin schon weiß, dass der Immunitätsausschuss des Nationalrates – ratione temporis – sagt, da ist ohnedies kein politischer Zusammenhang, denn zu dem Zeit­punkt war Dr. Graf ja nicht Abgeordneter – das hat sich ja mittlerweile hoffentlich auch bei der Staatsanwaltschaft herumgesprochen –, dann braucht man so einen Ausliefe­rungsantrag gar nicht zu stellen. Aber dann ist eure anonyme Anzeige nichts mehr wert. Das ist das Problem, meine Damen und Herren.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite