Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 355

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Es geht nur um die politische Agitation gegen den Martin Graf. Es geht nur darum, eine politische Entscheidung, die euch nicht passt, damit öffentlich anzufeinden. – Am Schluss wird aus dem Strafverfahren überhaupt nichts herauskommen! Es wird schon etwas herauskommen, aber nicht das, was ihr euch wünscht.

Ich werde euch ersuchen, gegen den Herrn Wieltsch nach § 251 StGB vorzugehen. Ich würde das dringend empfehlen. Wir werden das mit parlamentarischen Anfragen bei der Frau Justizministerin abtesten, denn das ist ein Offizialdelikt. § 251 StGB, der Ver­such, auf einen Abgeordneten einzuwirken, dass er sein Mandat nicht einmal antritt, das ist ein Offizialdelikt, Frau Präsidentin!

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, bitte den Schlusssatz! Die Gesamtredezeit der Fraktion ist beendet.

 


Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Im Sinne der Demokratie fordere ich Frau Präsidentin Prammer auf, die Abgeordneten dieses Hauses zu schützen und sie nicht dieser Meute vorzuwerfen! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

0.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. Herr Abgeordneter, Sie haben sich 3 Minuten vorgenommen. (Abg. Öllinger – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es werden vielleicht etwas mehr, Herr Präsident!) Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


0.45.13

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das klingt ja sehr schön und eindrucksvoll, was der Kollege Stadler uns vorgetragen hat, aber klären wir zunächst einmal die einfachsten Sachen. Es geht nicht darum, ob beim Präsidenten Graf ein politischer Zusammenhang vorhanden ist, es geht also nicht um den politischen Zusammenhang, sondern um den Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit als Abgeordneter. (Abg. Mag. Kogler: Jawohl!) Und das ist der entscheidende Unterschied.

Na selbstverständlich wissen alle in dieser Republik, die es wissen wollten und wissen konnten, dass in der Zeit, in der Herr Graf in Seibersdorf tätig war, dort sehr viel politi­siert wurde. Selbstverständlich wissen alle Beschäftigten in Seibersdorf, dass sie Angst gehabt haben um ihren Arbeitsplatz, weil der Herr Graf ein sehr strenges Regime, in dem er offensichtlich nur mit dem Schmiss durchgekommen ist, in Seibersdorf geführt hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen. – Ironische Hei­terkeit bei der FPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Märchenstunde! Das ist eine Märchen­stunde!)

Insofern also hat es zu den Zeiten des Herrn Graf immer eine politische Tätigkeit gege­ben, nur der Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordneter war in dieser Zeit mit Sicherheit nicht gegeben.

Selbstverständlich, Herr Kollege Stadler – wenn Sie schon so gescheit sind, dass Sie hier behaupten, nein, wenn der Martin Graf zu diesem Zeitpunkt nicht Abgeordneter war, dann braucht die Staatsanwaltschaft gar nicht das Hohe Haus beziehungsweise das Präsidium um Auslieferung zu ersuchen –, selbstverständlich ist es so, dass jeder­zeit, wenn ich ein politisches Mandat habe und die Straftat vorher war, die Staatsan­waltschaft das Präsidium beziehungsweise den Nationalrat um Auslieferung ersuchen muss. (Abg. Mag. Stadler: Nein, das ist falsch!) Selbstverständlich, Herr Kollege Stad­ler, ist es so, denn sonst würden Sie hier heraußen stehen und sagen: Skandal, da werden Unschuldige der Meute vorgeworfen!

Ich komme zum Kern des Ganzen. Worum geht es? – Wir haben das auch im Immuni­tätsausschuss diskutiert. – Im Wesentlichen geht es, auch wenn man vieles auflisten


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