Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 358

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schäftigt haben –, muss einmal ein politischer Zusammenhang festgestellt werden. Wenn nämlich kein politischer Zusammenhang festgestellt wird – und das ist ja jetzt der Beschluss, der hier zu fassen ist; so ist der Antrag des Ausschusses –, dann gibt es gar keine Auslieferung im Sinne des Immunitätsgesetzes, denn dann sind die Staatsanwaltschaft oder die Ermittlungsbehörden von Anbeginn an nicht gehindert, diesbezüglich mit Ermittlungsschritten vorzugehen.

Genau das ist es eben, was ich dem Immunitätsausschuss vorwerfe, jetzt durchaus als Betroffener: dass er hier eine falsche Beschlussfassung getätigt hat. Und wenn der Im­munitätsausschuss oder die Mehrheit des Immunitätsausschusses feststellt, dass man nicht ermittelt in einem Immunitätsausschuss oder im Sachverhalt tätig ist, dann wun­dert mich doch sehr – jetzt auch in voller Kenntnis des Akteninhaltes der Staatanwalt­schaft –, wie man als Immunitätsausschuss feststellen kann, dass eine inkriminiertes Verhalten just am 12. Juli 2006 durch den Martin Graf gesetzt wurde.

Woher ist dieses Datum, Herr Pendl? Woher ist dieses Datum, meine Damen und Her­ren? Was ist das für ein Datum – mit Ausnahme dessen, dass man behaupten kann, es war vor Antritt des Mandates oder der Angelobung? Genau damit wird schon Politik gemacht, und damit kontakariert man jedes Immunitätsrecht, das es überhaupt nur gibt.

Ich will da jetzt gar nicht in die Tiefe gehen. Ich möchte aber den Sachverhalt geklärt haben. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass das Verfahren eingestellt wird und/oder auch mit Freispruch endet – egal, was die Grünen oder auch andere wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit das auch einmal geklärt ist: Ich konnte lange Zeit zu diesem Sachverhalt nichts sagen, denn ich war an eine schriftliche Ver­schwiegenheitsverpflichtung gebunden, von der ich erst seit zirka zehn Tagen entbun­den bin, und seitdem habe ich alles veröffentlicht. Sie können das nachsehen. Es hat mich das Unternehmen ARC entbunden, gegenüber dem ich eine Verschwiegenheits­verpflichtung zu unterfertigen hatte.

Wenn Sie mich fragen, wer die Entlassung ausgesprochen hat, dann sage ich es Ihnen ganz klar: Es war Herr Universitätsprofessor Dr. Gornik, der bei mir im Büro erschienen ist. Das ist nachweisbar, denn er hat um einen Termin angesucht; wir hatten eine Ter­minsekretärin. Dr. Gornik ist damals zu mir gekommen, hat mir das Schreiben übermit­telt und gesagt, wir müssen dich entlassen, wenn du das Mandat antrittst.

Im Schreiben selber ist dann gestanden – ich habe es hier, und ich habe es mittlerwei­le auch veröffentlicht –, am 17. Oktober 2006 steht darin festgeschrieben, unterfertigt von der Geschäftsführung ARC, ich war dort Prokurist ... (Zwischenruf des Abg. Öllin­ger.) Ja, das waren Professor Gornik und Dr. Rinnhofer. Beide haben einen Fehler ge­macht. Keine Frage. In diesem Schreiben wird festgehalten, und jetzt zitiere ich wört­lich daraus (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Öllinger) – ja, das ist halt so, bei uns wird ohne Ansehen der Personen gehandelt, bei Ihnen ist es anders –:

Die Annahme des Mandates als Nationalratsabgeordneter würde daher einen Entlas­sungstatbestand verwirklichen und die Gesellschaft – gemeint ARC – schon in Anbe­tracht des Unverzüglichkeitsgrundsatzes dazu zwingen, Ihr Dienstverhältnis ohne Ver­zug durch fristlose Entlassung zu beenden. (Abg. Öllinger: Das war konstruiert!) Das war nicht konstruiert, sondern das war ein Produkt, das über das Aufsichtsratspräsi­dium und über den Aufsichtsrat letztendlich festgehalten wurde. (Abg. Öllinger: So dumm kann ja nicht einmal der Gornik sein!)

Sie können jetzt natürlich feststellen, es gibt keinen politischen Zusammenhang. – Ich für mich persönlich stelle fest: Zwischen der Entlassung, der „Abfindung“, die aber kei­ne Abfertigung war und mit 50 Prozent versteuert wurde, und dem Antritt des Manda­tes war ein politischer Zusammenhang. Wer das sehen will, sieht es – und wer es nicht


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