sehen will, sieht es nicht. Aber damit geben Sie jeder künftigen Anschuldigung weiten Raum, hier so vorzugehen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)
Beschließen Sie den politischen Zusammenhang und dann als zweite Beschlusslage, so wie es das Immunitätsgesetz vorsieht, die Auslieferung. Dann bin ich glücklich. – Sie offensichtlich nicht, und Sie wollen etwas konstruieren, was nicht Faktum ist.
Wer mir in diesem Zusammenhang Untreue vorwirft, dass ich eine Abfindung für gestohlene 20 Jahre – nicht für dreieinhalb Jahre Anwesenheit! – bekommen habe – eine Abfindung, keine Abfertigung, Herr Arbeitsrechtler Öllinger (Zwischenruf des Abg. Wöginger – Abg. Dr. Haimbuchner: Das fällt euch auf den Schädel!), die mit 50 Prozent voll und nicht privilegiert versteuert wurde; Nutznießer war Herr Molterer, er war damals Finanzminister – kann höchstens meinen (Ruf bei der ÖVP: Abcasher!), dass ich ein Beteiligungstäter bin, denn mir als Einzelnem vis-à-vis saß die gesamte Geschäftsführung und der gesamte Aufsichtsrat plus Eigentümervertreter. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wenn man mir Beteiligungstäterschaft vorwirft, dann sehe ich das ungefähr so, als ob man jemanden überfällt, beraubt – und dann sagt, das Opfer, das beraubt wurde, ist selbst schuld und Beteiligungstäter, denn wäre es nicht da gewesen, hätte man es ja nicht überfallen und berauben können! – In diesem Fall ist das, was Sie betreiben, schon eine Täter-Opfer-Umkehr, liebe Damen und Herren!
Aber wie auch immer die Sache steht: In Zukunft – und es wird solche Fälle geben, zum Beispiel basierend auf § 159 Abs. 3 StGB, der bald auch sehr viele Gerichte beschäftigen wird, der frühere Fall der fahrlässigen Krida, also wenn eine Gebietskörperschaft ohne gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung hiezu ein Unternehmen vor der Insolvenz rettet; ich nenne an dieser Stelle Kommunalkredit, ich nenne an dieser Stelle AUA und viele andere mehr –, müssen sich viele, die sowohl in Organen sitzen als auch hier, entweder als Bundesrat oder als Nationalratsabgeordneter, weil es ja keinen politischen Zusammenhang gibt, nicht fürchten, sondern sie dürfen sich hoffentlich genauso freuen wie ich, dass eine Farce endlich einen Abschluss findet, wenn man, nachdem man eine Abfindung bekommen und auf die Hälfte von dem, was einem vertraglich zugestanden wäre, verzichtet hat, hier auch noch als Täter dasteht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Geh bitte! Bitte!)
Das können Sie halten, wie Sie wollen, und ich will Ihnen Ihre politische Motivation nicht absprechen, Sie brauchen auch ihre diesbezügliche Gesinnung nicht aufzugeben, aber wem irgendetwas am Immunitätsrecht liegt, wird feststellen, dass es einen politischen Zusammenhang zwischen diesem Strafverfahren und meiner Funktion gibt.
Mich wundert, dass ein rechtlich kundiges Hilfsorgan dieses Parlaments, in diesem Fall der Rechnungshof, in voller Kenntnis des Akteninhaltes – da ich selbst schriftlich angeboten habe, mich mit vollständigem Entfall der Bezüge zu karenzieren, aber man wollte mich loswerden, weil ein freiheitliches Mandat mit einer Tätigkeit am ARC unvereinbar ist, selbst als Karenzierter ohne Bezüge (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler); diesen Akteninhalt kannte der Rechnungshof! – trotzdem aber sagt, dass hier eine möglicherweise ungerechtfertigte Zahlung geflossen ist, und nicht feststellt, dass es unter Umständen zu einer Nötigung gekommen ist, auf das Mandat zu verzichten, und als Hilfsorgan des Parlaments im Sinne der Parlamentarier einschreitet. – So weit sind wir in dieser Republik schon gekommen! (Beifall bei der FPÖ.)
Es wird heute bei dieser Beschlussfassung kein guter Dienst erwiesen werden, denn das Ergebnis wird das Gleiche sein (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen): Das Verfahren wird eingestellt werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
1.03
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sonnberger. – Bitte.
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