Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 360

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1.04.04

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Präsident Graf ist ja selbst für die Auslieferung (Abg. Mag. Stadler: Es geht nur nicht um die Auslieferung hier!), das hat auch die FPÖ im Ausschuss festgehalten. Er hat auch durchaus begründet und hat uns schriftliche Unterlagen zur Verfügung ge­stellt, was ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Dienstvertrages und mit der Ausübung des Mandates widerfahren ist. – Ich gehe davon aus, dass sowieso all dies geklärt werden wird.

Diesbezüglich ist natürlich schon interessant, dass das BZÖ im Ausschuss mitge­stimmt hat, dass kein politischer Zusammenhang besteht – und Herr Abgeordneter Stadler jetzt doch etwas anders argumentiert hat. Das war offensichtlich in Ihrer Frak­tion nicht ordentlich abgestimmt. (Abg. Mag. Stadler: Das Protokoll habe ich heute be­kommen! Ihr ... Wieltsch ist der Urheber! Das Protokoll habe ich heute bekommen!) – Ich glaube, dass die Frage des § 251 StGB, Herr Kollege Stadler, nicht Gegenstand des Immunitätsausschusses und nicht Gegenstand des Parlaments ist, sondern von den Gerichten abzuklären sein wird. (Abg. Strache: Ich freue mich auf die Raiffeisen... nächste Woche!)

Man kann es so auf den Punkt bringen: Am 12. Juli 2006 wurde ein Dienstvertrag ab­geschlossen. Das war eindeutig eine privatrechtliche Tätigkeit und hat mit der politi­schen Tätigkeit des – man muss das so sagen – zukünftigen Abgeordneten nichts zu tun. (Abg. Mag. Stadler: Hat Herr Wieltsch aber gesagt! Glauben Sie wenigstens Ih­rem Parteifreund, wenn Sie mir schon nicht ...! Wieltsch hat das gesagt: Politischer Zu­sammenhang!)

Was sich danach entwickelt hat, ist letztendlich eine andere Frage, doch ist diese nicht politisch oder emotional zu bewerten, sondern es geht um eine rechtliche Bewertung, und für die rechtliche Bewertung ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entschei­dend.

Im Übrigen hat der Immunitätsausschuss darüber hinaus beschlossen, dass die Justiz­ministerin überprüfen möge, ob Verfolgungshandlungen gesetzt wurden, denn wenn diese wirklich gesetzt wurden, wie das eben behauptet wurde, und die Staatsanwalt­schaft mit ihrer Anfrage säumig gewesen wäre, wären unter Umständen auch durchaus disziplinäre Maßnahmen zu setzen.

Die Justizministerin wird dem Ausschuss auch diese Frage beantworten, und ich bin davon überzeugt, dass das Gericht zu einer richtigen und gerechten Entscheidung kommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

1.07


01.07.30Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 93 der Beilagen, Folgendes zu beschließen.

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen den inkrimi­nierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist angenommen. (Ruf bei der FPÖ: Geniert euch!)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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