Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 357

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Ich glaube aber auch, dass eindeutig klar ist, dass wir alle politische Menschen sind und dass man immer sagen kann, es gibt einen politischen Zusammenhang, aber das Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt eindeutig auf den Zusammenhang als Abgeordneter ab. Punkt.

Wir haben das zu prüfen, wir haben uns das rein rechtlich anzuschauen. Damit ent­scheiden wir das. Wir untersuchen nicht, das ist Aufgabe der Justiz, aber eines, glaube ich, ist glasklar: Die Justiz hat nach den Gesetzen zu handeln.

Wenn es so war, Kollege Stadler, dann ist die Ministerin gefordert, wenn es nicht der Fall war – es gibt ja noch die andere Version –, dann hätte man wahrscheinlich gar kei­nen Auslieferungsantrag zu stellen brauchen. Auch das gehört geklärt.

Aber zum Aufregen ist die ganze Geschichte nicht, weil Herr Präsident Graf selbst
das vor Gericht klären wollte. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Aber ausgeliefert wurde er!)

0.52


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Kollege Mag. Stadler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


0.53.02

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abge­ordneter Öllinger hat tatsachenwidrig behauptet, dass die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall ein Auslieferungsersuchen an das Haus zu stellen hätte, weil es sich beim Abge­ordneten Dr. Graf um ein Mitglied des Hauses handelt. – Das ist unrichtig!

Richtig ist vielmehr, dass § 10 Abs 2 der Geschäftsordnung zunächst regelt – ich zitie­re –: „Die Abgeordneten dürfen wegen einer strafbaren Handlung – den Fall der Ergrei­fung auf frischer Tat bei Verübung eines Verbrechens ausgenommen – nur mit Zustim­mung des Nationalrates verhaftet werden. Desgleichen bedürfen Hausdurchsuchungen bei Abgeordneten der Zustimmung des Nationalrates.“

§ 10 Abs. 3 GOG: „Ansonsten dürfen Abgeordnete ohne Zustimmung des Nationalra­tes wegen einer strafbaren Handlung nur dann behördlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht.“ – Das ist bei ihm ja nicht der Fall.

Und weiters: „Die Behörde hat jedoch eine Entscheidung des Nationalrates über das Vorliegen eines solchen Zusammenhanges einzuholen, wenn dies der betreffende Ab­geordnete“ – das hat er nicht gemacht – „oder ein Drittel der Mitglieder des mit diesen Angelegenheiten betrauten ständigen Ausschusses verlangt.“ – Das hat der Ausschuss auch nicht gemacht.

Das heißt, die Staatsanwaltschaft hätte längst tätig werden können. Sie hätte gar kein Auslieferungsersuchen stellen müssen. Der ganze mediale Wirbel ist nämlich ...

0.54


Präsident Fritz Neugebauer: Danke, Herr Kollege! Die Berichtigung ist erfolgt.

(Beifall beim BZÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Mag. Stadler.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Kollege Dr. Graf.

 


0.54.34

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Damen und Herren Abgeordnete! Damit kein Missverständnis aufkommt, schicke ich voraus, dass ich selbstverständlich für die Auslieferung meiner Person in dieser Ange­legenheit bin (Zwischenrufe bei der ÖVP), aber damit man ausgeliefert werden kann – und das wissen zumindest die, die sich mit der Materie des Immunitätsrechtes be-


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