Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 21

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Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Hohes Haus! Sie sehen es hier an dem Sticker, den ich trage: Das (die Rednerin zeigt auf eine Plakette an ihrem Revers, die eine Euro-Münze darstellt, der ein Teil fehlt) stellt einen Euro dar, und genau dieser Ausschnitt fehlt uns. Das ist nur der Durchschnitt. Es ist tatsächlich so, dass bei Arbeiterin­nen/Arbeitern die Einkommensunterschiede noch größer sind als bei Angestellten, obwohl Frauen in Österreich sehr stark aufgeholt haben, was die Bildung anlangt.

Es ist tatsächlich so, dass einige Prozente erklärbar sind, aber einige Prozente übrig bleiben, die nicht erklärbar sind. Zu den erklärbaren Prozenten ist zu sagen, dass es wichtig ist, welche Berufswahl Mädchen und Frauen treffen. Es ist noch immer so, dass die schlecht bezahlten Bereiche und schlecht bezahlten Branchen von Mädchen aus­gewählt werden. Das hat historische Bedeutung, weil früher körperlich schwere Arbeiten anders bewertet wurden als haushaltsnahe Dienstleistungen. – Das ist eine Erklärung.

Wenn während des Berufs ein Ausstieg von Frauen für eine Babypause stattfindet und der Wiedereinstieg nicht so gut gelingt – damit erklären sich auch einige Prozente Gehaltsunterschied.

Tatsache in Österreich ist auch, dass vier von zehn Frauen Teilzeit arbeiten. Es ist daher so, dass sogar die Stundenlöhne bei Vollzeit und Teilzeit für die gleiche Arbeit, wenn sie von Frauen verrichtet wird, bei Teilzeit um bis zu 22 Prozent niedriger sind.

Dazu kommt noch die Tatsache, dass sich Gehaltsscheren umso größer auszeichnen, je mehr Erwerbsbeteiligung in einem Land da ist. In Malta oder Italien zum Beispiel, wo die Erwerbsbeteiligung der Frauen geringer ist, ist auch die Gehaltsschere geringer. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich werde später berichten, welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang getroffen werden sollten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Besonderes Augenmerk der Europäischen Kommission wird in diesem Bezug auch immer wieder der Kinderbetreuung geschenkt. Die Kinderbetreuung ist der Schlüssel zum Schloss, wenn Frauen auch nach der Kinderphase oder Familienphase weiter berufstätig sein wollen.

Was planen Sie in diesem Bereich in der Zukunft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In der Tat gibt es von der EU-Kommission einen Gleichstellungsplan bis 2013, die Road­map, wo unter anderem auch Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie festgeschrieben sind.

Ich denke, Sie alle werden mir zustimmen, dass wir in den letzten Jahren hier viele wichtige Schritte gesetzt haben. Seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ist dieses Kinderbetreuungsgeld flexibler gemacht worden. Das heißt, die Eltern können jetzt in drei Varianten Kindergeld beziehen, nicht mehr nur in einer Variante, nämlich 30 und 6 Monate, auch 20 und 4 Monate, aber auch 15 und 3 Monate sind möglich.

Ein weiterer Schritt, diese Vereinbarkeit zu verbessern, wird es sein – ich freue mich sehr, dass diese Bundesregierung dieses Thema aufgenommen hat –, ein einkom­mens­abhängiges Kinderbetreuungsgeld einzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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