Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 35

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zuheben sind die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie die Erhöhung der Zuverdienstgrenzen bei Ehefrauen mit Kindern. Diese Steuerreform soll unter anderem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern und eine Steigerung der Chancen für Frauen bringen.

Daher meine Frage an Sie, Frau Ministerin: Welche zusätzlichen Maßnahmen sind neben der Steuerentlastung notwendig, um eine weitere Erhöhung der Frauen­erwerbs­tätigkeit zu ermöglichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Vielleicht nur zum EU-Durchschnitt: Im EU-Schnitt wäre das Ziel 60 Prozent Frauen­erwerbsbeteiligung – er liegt jetzt bei 58,4 Prozent, glaube ich. In Österreich sind wir bei über 64 Prozent. Das ist aber nur quantitativ zu sehen und nicht allein qualitativ, und mir ist Qualität auch sehr wichtig.

Das heißt, wenn die Frauenerwerbsbeteiligung jetzt schon über dem EU-Durchschnitt ist, ist das deswegen so, weil sehr viele Frauen teilzeitbeschäftigt sind. Das heißt, das Ziel von der Teilzeit in die Vollzeit ist eines der wichtigsten.

Aber die Frauenerwerbstätigkeit zu erhöhen ist am besten möglich, wenn wir schon bei den Mädchen beginnen. Ich möchte einladen und hinweisen – es machen ja sehr, sehr viele in ganz Österreich mit – auf den 23. April, auf den Girls’ Day, bei dem Mädchen dazu motiviert werden sollen, auch in technische Berufe zu schnuppern und sich die Gehaltsunterschiede dort schon anzuschauen: Ein Friseur-Lehrling bekommt so viel, ein Mechaniker-Lehrling bekommt um 500 € mehr zum Beispiel. Dazu motivieren und hier zu beginnen ist ein erster Schritt. – Mehr Zeit habe ich jetzt nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Tamandl.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Bundesministerin, wir haben es heute schon ein paar Mal angesprochen, wir haben gestern die Steuerreform beschlossen, mit einem Familienpaket, aber auch mit einer kräftigen Tarifentlastung in der Höhe von 2,3 Milliarden €.

Meine Frage geht auch in die Richtung meiner Vorrednerin, und zwar: Glauben Sie, dass wir mit dieser Steuerreform einen Steuerungsmechanismus eingezogen haben, der gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, beziehungsweise glauben Sie, dass junge Frauen jetzt doch mehr Mut zum Kind haben, wenn sie merken, dass wir diese Maßnahmen mit der Steuerreform eingeführt haben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Tatsache ist – da erzähle ich auch nichts Neues –, dass es in den Ländern, in denen die Frauenerwerbsbeteiligung sehr hoch ist und es auch eine gute Kinderbetreuung gibt, auch eine höhere Zahl an Kindern gibt, die Frauen haben. Das heißt, wo all diese Faktoren zusammentreffen, ist der Mut zum Kind da, sagt man Ja zum Kind.

Ich glaube sehr wohl, dass, wenn wir das einkommensabhängige Kinderbetreuungs­geld durchgesetzt haben werden, mehr Frauen, aber auch mehr Männer die Gelegenheit ergreifen werden, in Karenz zu gehen. Was heißt das? Wenn mehr Männer in Karenz gehen, können Frauen früher wieder in den Beruf einsteigen. Das Argument, das wir alle kennen, dass es ja das Geld ist, und weil er mehr verdient, kann man es sich als Familie nicht leisten, dass er zu Hause bleibt, dieses Argument kann damit entkräftet werden.

 


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