Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 49

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Wissenschaftsausschuss:

Antrag 521/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Schlechterstellung für StudienbeihilfebezieherInnen durch die geplante Novellierung des Einkommensteuergesetzes (EStG);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betref­fend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwick­lungspolitik 2008 bis 2010 (III-48 d.B.).

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Antrag gemäß § 49 Abs. 5 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Im Einvernehmen mit den Fraktionen schlage ich vor, die Tagesordnung um den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 487/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird (94 der Beilagen), mit Zweidrittel­mehrheit gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung zu ergänzen und diesen als 28. Tagesordnungspunkt in Verhandlung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der vorgeschlagenen Ergänzung der Tagesord­nung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 5, 10 und 11, 12 und 13, 17 und 18, 19 bis 21 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgender Konsens erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 84 Minuten.

Folgende Redezeitvereinbarung wurde für die Zeit während der Fernsehübertragung von zirka jetzt bis 13.00 Uhr getroffen: eine Redner-/Rednerinnenrunde pro Fraktion mit je 10 Minuten, Bundesministerin für Inneres 15 Minuten, eine Redner-/Rednerin­nenrunde pro Fraktion mit je 5 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde pro Fraktion mit je 4 Minuten und eine weitere Redner-/Rednerinnenrunde pro Fraktion mit je 4 Minuten.

 


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