Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 59

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Aber auch die Frage der Kriminalität, die uns in den nächsten Wochen beschäftigen wird und auch in den vergangenen Wochen beschäftigt hat, ist eine wichtige. Sie erinnern sich ja an den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 22. Jänner – das ist auch interessant –, in dem Folgendes festgestellt wurde: Man soll Maßnahmen ergreifen, um auch gegen legal in Österreich lebende Fremde, die in dringendem Verdacht stehen, eine gravierende Straftat begangen zu haben, aufenthaltsbeen­digende Maßnahmen zu setzen. (Abg. Mag. Korun: „Anzeigen und weg!“) Das ist ein Beschluss, ein einstimmiger Beschluss der Landeshauptleutekonferenz!

Uns haben Sie diesbezüglich bisher immer kritisiert – Stichwort Kärntner Beispiel – und gesagt: Das darf man nicht! Wenn jemand in Verdacht steht, dann ist das noch keine kriminelle Handlung! – Jetzt aber verlangen alle Landeshauptleute von der Innenminis­terin, dass auch Menschen – Asylanten, aber auch Zuwanderer –, die unter schwerem Verdacht stehen, selbstverständlich mit aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen bedacht werden können. Und ich halte das auch für richtig. Ich halte das für richtig, was die Landeshauptleute da beschlossen haben! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frau Ministerin, gestehen Sie das Scheitern dieses Gesetzes ein (Bundesministerin Dr. Fekter schüttelt verneinend den Kopf – Abg. Kößl: Das ist ein gutes Gesetz!), sonst werden Sie in wenigen Wochen und Monaten wieder hier sitzen (Abg. Kößl: Das ist ein sehr, sehr gutes Gesetz!), wenn nämlich dieses Gesetz verfassungsrechtlich, wie Ihnen das die Verfassungsrechtler auch vorhersagen, wieder nicht halten wird! Und dann werden Sie wieder hier sitzen, und wir werden wieder diskutieren. Dieses Gesetz ist beendet, gescheitert. Zurück an den Start!, lautet die Devise. (Beifall beim BZÖ.)

11.02


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. (Abg. Strache – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: „Danke!“ – Abg. Öllinger: „Wir beginnen mit einem Dank!“ – Abg. Ing. Wes­ten­thaler: „An die Justizwachebeamten!“ – Und vergessen nicht den Handshake am Ende!)

 


11.02.21

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich eingangs einmal Folgendes feststellen, damit sich auch die Zuhörerinnen und Zuhörer auskennen: Meine beiden Vorredner von der FPÖ und vom BZÖ haben jetzt – wahrscheinlich ganz bewusst – alle Gesetzesmaterien im Fremdenrecht vermischt.

Wir haben hier, meine geschätzten Damen und Herren, ausschließlich über jenen Bereich zu befinden, hinsichtlich dessen uns der Verfassungsgerichtshof einen Auftrag gegeben hat, nämlich jenen, dass wir bis 31. März dieses Jahres den humanitären Aufenthalt neu regeln müssen, weil kein Antragsrecht vorgesehen war. (Abg. Strache: Aber doch nicht in diese falsche Richtung!) Das, meine geschätzten Damen und Herren, wissen alle, die in dieser Materie verhaftet sind. (Abg. Strache: Aber doch nicht in diese falsche Richtung! Der Verfassungsgerichtshof hat nicht vorgegeben, ein Einwanderungsgesetz daraus zu machen!)

Ausschließlich zu prüfen ist im Hinblick auf Artikel 8 der Europäischen Menschen­rechtskonvention. Also vermischen Sie hier nicht alle Gesetzesmaterien mit jenen, um die es heute geht beziehungsweise in den letzten Tagen gegangen ist, als wir hier gemeinsam versucht haben, dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofes nachkom­mend (Abg. Strache: Das ist ein Unsinn!), eine menschliche, eine rechtsstaatliche rechtliche Lösung im Interesse der Republik, der Österreicherinnen und Österreicher,


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