Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 64

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Was aber machen Sie, was macht die Bundesregierung? – Sie macht ein Gesetz, wonach man zwar einen Antrag stellen kann, aber die Ministerin entscheidet wie früher die römischen Kaiser mit: Daumen rauf, Daumen runter, Daumen rauf, Daumen runter – du darfst bleiben, du darfst nicht bleiben! (Beifall bei den Grünen.)

Und: Es gibt keine Berufungsmöglichkeit! Die Bundesministerin entscheidet, und es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Ich wiederhole: Das ist Politik des „Daumen rauf und „Daumen runter“. (Abg. Hornek: Bei so einer Rede kann man nur den Daumen runter halten!)

Zweite Sache: Ein Aufenthaltsrecht kann von einem Bundesland erteilt werden, die Frau Bundesministerin hat aber 3 Jahre Zeit, dieses Recht wieder für nichtig zu erklären. Das heißt, die Länder sollen ruhig entscheiden – die Ministerin sagt: Nein, gefällt mir nicht, sehe ich nicht ein! – Drei Jahre später ist das Aufenthaltsrecht weg.

Noch etwas: Wofür nützen Sie diese Bleiberechtsnovelle? – Um eine neue Illegalisie­rungswelle auszulösen! Sie sagen, selbst dann, wenn jemand seit 20 Jahren ganz legal hier lebt und die Frist für die Visaverlängerung auch nur um einen Tag versäumt, muss er ins Ausland und von dort aus einen Antrag stellen. Er wird behandelt wie jemand, der noch nie in Österreich gelebt hat. Und das versuchen Sie auch noch als Verbesserung zu verkaufen! Meine Damen und Herren, so löst man keine Probleme, so schafft man höchstens neue Bleiberechtsfälle! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Kößl.)

Sehen Sie, wenn Sie eine verantwortungsvolle Regierung sind, den Tatsachen bitte ins Auge! (Abg. Kößl: Sie haben keine Ahnung von dieser gesetzlichen Grundlage!) Es nützt nichts, Menschen weiterhin jahrelang zu schikanieren (Abg. Strache: Asyl­betrüger sind abzuschieben!); Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, die sich hier inzwischen integriert haben, deren Kinder hier in die Schule gehen, die Nachbarn sind von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, Menschen, für die sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden ein­gesetzt haben und sich auch weiterhin einsetzen.

Wir alle, nehme ich an, als Nationalratsabgeordnete, haben viele Mails bekommen mit dem Titel „Für Menschlichkeit und Vernunft“, Mails von Bürgerinnen und Bürgern von Bleiberechtsinitiativen. (Ruf bei der ÖVP: Die sollten Sie sich zu Herzen nehmen!) Ich möchte beides betonen: Menschlichkeit und Vernunft, nicht nur Menschlichkeit, denn in vielen Reden wird hier versucht, das so abzutun: Ja, die Gutmenschen, die Grünen, wollen das schon wieder ändern!

Eine Prognose: Dieses Gesetz wird nicht halten! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Um zwei der krassesten Verschlechterungen wieder wegzubringen, bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde ein, in dem wir verlangen, dass Artikel 3 Ziffer 5 und Artikel 3 Ziffer 14 der Regierungsvorlage entfallen, denn es ist nicht einzusehen, dass eine Innenministerin in ein einmal erteiltes Bleiberecht eingreift und es drei Jahre lang als nichtig erklären kann.

Es ist darüber hinaus nicht einzusehen, dass Menschen, die jahrzehntelang in Öster­reich gelebt haben und nicht straffällig geworden sind, von einem Tag auf den nächs­ten schlicht und ergreifend illegalisiert werden, weil sie vielleicht vergessen haben, darauf zu schauen, wann ihr Visum abgelaufen ist, und den Antrag einen Tag zu spät eingebracht haben. (Abg. Großruck: Wenn Sie Ihren Antrag zu spät einbringen, wird er auch nicht mehr angenommen! Dann ist es ein erster Antrag! – Abg. Kößl: Es geht nicht, dass man sagt: Tür und Tor auf!)

 


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