weiß ich, dass wir mit der Mehrheit auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Ihr seid aber weder links noch rechts, ihr seid ganz unten!)
Ich möchte Frau Korun Folgendes sagen: Frau Korun, es gibt kein Bleiberecht in Österreich! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Es gibt in dieser Novelle eine Erteilung von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist das Gleiche, nur ein anderes Wort, ein Synonym!) Wir sind nicht für eine Automatik im Bleiberecht. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Auch wie Herr Kollege Westenthaler gemeint hat, nach fünf Jahren Aufenthalt einen automatischen Rechtsanspruch auf Bleiberecht, wäre ein fatales Signal an die Schlepperorganisationen. Dieses Signal will ich nicht senden! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber Sie senden es doch!)
Es ist auch ein fatales Signal an die Schlepperorganisationen, Herr Kollege Strache, wenn Sie permanent davon sprechen, dass wir mit diesem Gesetz die Illegalen legalisieren. Das tun wir nämlich nicht! Ich will kein solches Signal an Schlepperorganisationen senden, wie Sie das hier vom Rednerpult aus getan haben. (Abg. Strache: Aber das ist die Realität, das tun Sie! Sie haben das gemacht!) Sie haben hier fälschlicherweise behauptet, dass wir die Illegalität belohnen. – Und das weise ich zurück! Es sollen alle wissen, dass die Illegalität nicht belohnt wird durch ein vermeintliches Bleiberecht. (Beifall bei der ÖVP.)
Lassen Sie mich daher den Gesetzentwurf so, wie er sich wirklich darstellt – nicht vermeintlich, sondern wie er sich wirklich darstellt –, erläutern!
Wir haben aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes bis Ende März Zeit, den humanitären Aufenthalt neu zu regeln, das heißt, die humanitären Gründe, Artikel 8 Menschenrechtskonvention, im Einzelfall pragmatisch, nicht durch eine Automatik, rechtsstaatlich, nämlich menschenrechtskonform, und menschenwürdig zu lösen. Herr Kollege Strache, es gab auch freiheitliche Bürgermeister, die massiv für Familien interveniert haben, sie sollen doch da bleiben können. (Rufe bei der FPÖ: Wer? Wann? Wo?)
Sie haben kritisiert, dass wir ein Antragsrecht für jene ermöglichen, die überwiegend legal da sind. (Abg. Strache: Und zum Teil illegal!) – und zum Teil illegal, ja, Herr Strache; ich erläutere das auch. Wenn beispielsweise eine Familie einen rechtskräftigen Ausweisungsbescheid hat, ist sie ab diesem Zeitpunkt illegal da. Dann kamen die Bürgermeister, und dann kamen die Gemeinderäte (Abg. Dr. Haimbuchner: Jetzt sind die Gemeinden schuld, oder was?), und dann kamen die Pfarrkirchenräte, und dann hat es den medial übermittelten Wunsch gegeben, dass man diesen gut integrierten Familien, deren Mitglieder eine Arbeit haben, deren Kinder in die Schule gehen, doch eine Chance geben soll. (Abg. Strache: Das heißt, Sie empfinden die Familie Zogaj als integrierte Familie!)
Das heißt, die Regelung ist so, dass dann, wenn jemand zunächst lange Zeit legal da war, dann aber aufgrund eines Ausweisungsbescheides ab diesem Zeitpunkt illegal da war, seit 2004, also – wir haben jetzt 2009 – seit fünf Jahren schon illegal da war, die humanitären Gründe geprüft werden sollen. (Abg. Strache: Warum wird nicht abgeschoben bei einem Ausweisungsbescheid? Warum schieben Sie bei einem Ausweisungsbescheid nicht ab?) Weil, Herr Kollege Strache, es laut Menschenrechtskonvention notwendig ist, dass man die humanitären Gründe prüft. Darin unterscheiden wir uns: Ich will rechtsstaatlich vorgehen, Sie mit Rambo-Methoden! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Mag. Korun.)
Das Kernstück dieses Gesetzes, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das war mir ein großes Anliegen –, ist, dass es nicht zu neuen Verfahren kommt, nicht zu längeren, sondern zu kürzeren Verfahren. Daher haben wir die Prüfung der humani-
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