tären Gründe in die Regelverfahren des Fremdenrechtes eingebaut und kein zusätzliches Verfahren, keine neuen Antragsmarathons, Prozeduren, Kettenanträge zugelassen. Wir prüfen die humanitären Gründe in dem jeweiligen Verfahren gleich mit, und das beschleunigt die Verfahren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das heißt, wenn ein Asylverfahren läuft, wenn eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragt worden ist, aber auch im Abschiebe- und Ausweisungsverfahren wird geprüft, ob humanitäre Gründe vorliegen. Was sind humanitäre Gründe? – Hier haben wir uns ganz klar an den Verfassungsgerichtshof gehalten, der diese Kriterien entwickelt hat.
Es geht um Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts, und es geht insbesondere darum, ob dieser Aufenthalt rechtswidrig war. (Abg. Strache: Rechtswidrig! Sie bestätigen es!) Herr Kollege Strache, hätten Sie das Gesetz genau gelesen, dann wüssten Sie, dass wir damit nicht die Rechtswidrigkeit legalisieren, denn für den humanitären Aufenthalt muss die Aufenthaltsdauer rechtswidrig gewesen sein, die man hier ins Treffen führt. (Abg. Strache: Rechtswidrig! Das ist die Bestätigung!) – Entschuldigung, rechtskräftig! Dieser Aufenthalt, den man geltend macht für die humanitären Gründe, muss rechtskonform gewesen sein. Wenn er überwiegend rechtswidrig war, dann gibt es keine ... – (Abg. Strache: Zum Teil rechtswidrig!) Natürlich, aber zum Teil kann er auch rechtskonform gewesen sein. Aber wenn er überwiegend rechtswidrig war, gibt es keinen humanitären Aufenthalt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Das ist absurd!)
Das heißt, wer sich hier bei uns illegal durchschwindelt, wird nicht belohnt. Senden Sie nicht solche Signale an die Bevölkerung (Abg. Strache: Sie senden das mit dem Gesetz!), senden Sie nicht solche Signale an die Schlepperorganisationen, damit nicht der Eindruck entsteht, man muss nur lange genug illegal in Österreich gewesen sein, dann bekommt man einen humanitären Aufenthalt! Mit diesem Gesetz ist das nicht der Fall! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Sie senden das mit dem Gesetz!)
Es wird der Grad der Integration geprüft, es wird das Bestehen eines Familienlebens geprüft, und zwar hier in Österreich. Es besteht nämlich kein Rechtsanspruch darauf, dass das Familienleben unbedingt in Österreich stattzufinden hat. Die Familienzusammenführung kann sehr wohl auch im Herkunftsland geschehen. – Das wird im Hinblick auf die humanitären Kriterien detailliert geprüft.
Es muss die strafgerichtliche Unbescholtenheit vorliegen, und es darf keine Verstöße gegen die öffentliche Ordnung gegeben haben. Und es muss, Herr Strache, insbesondere bei der Frage des Privat- und Familienlebens des Fremden geprüft werden, zu welchem Zeitpunkt diese Aufenthaltsdauer entstand. Wenn beispielsweise Familien schon 2002 gewusst haben, dass ihr Aufenthalt in Österreich niemals wird rechtens sein können (Abg. Strache: Die Familie Zogaj zum Beispiel!), dann können sie nicht geltend machen, dass sie schon so lange da sind. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so judiziert (Abg. Strache: Okay, das ist gut!), und die Behörden werden das genau so vollziehen. (Abg. Strache: Und warum schieben Sie die Familie Zogaj nicht ab?)
Wenn Sie in den Erläuternden Bemerkungen nachlesen, dann werden Sie sehen, dass wir in diesem Bleiberecht nicht automatisch vorgehen, sondern die Aufenthaltsgründe im Einzelfall prüfen. Die Familie Zogaj hat derzeit ein Asylverfahren laufen (Abg. Strache: Das wie vielte? Das vierte?), das heißt, derzeit ist keine Abschiebung anstehend, aber in diesem Asylverfahren werden diese humanitären Gründe automatisch mitgeprüft, und zwar nach den Kriterien, wie ich sie jetzt vorgetragen habe.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite