(Abg. Strache: Es hat einen rechtskräftigen Abschiebebescheid gegeben! Das ist alles unterlaufen!)
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist sichergestellt, dass es keine Automatik gibt und keine Legalisierung von Illegalen. Niemand, der jahrelang illegal da ist, kann darauf pochen, dass er bleiben darf. Wir haben kein Bleiberecht geschaffen, keine Automatik geschaffen, sondern wir prüfen die humanitären Gründe im Einzelfall.
Sehr geehrter Herr Kollege Strache, liebe Kolleginnen und Kollegen von BZÖ und Freiheitlichen, es ist richtig, dass wir viele Asylwerber haben, die in Österreich um Asyl angesucht haben, obwohl sie eigentlich aus einem sicheren Drittstaat kommen (Abg. Mag. Stefan: Nur! Woher denn sonst?) und nach dem Dublin-Verfahren in diese sicheren Drittstaaten auch zurückkehren müssen und dort ihre Verfahren abwickeln müssen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Aber es passiert ja nichts! Sie machen nichts!)
Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, und weil ich mehr Effizienz hineinbringen will in die Rückkehr in den sicheren Drittstaat, brauchen wir ein Kompetenzzentrum für die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. (Abg. Strache: Setzen Sie endlich die Gesetze um!) Stimmen Sie mit, dass wir so eine Infrastruktur schaffen! Seien Sie dafür, dass wir hier mehr Effizienz an den Tag legen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Sie setzen keine Gesetze um!)
Ihre Vorgangsweise, nämlich gegen solch ein Kompetenzzentrum zu sein (Abg. Strache: Sie setzen keine Gesetze um!), ist ungefähr damit zu vergleichen, dass man bei Feuer zwar Feuer schreit, aber dann die Feuerwehr nicht ausrücken lässt. Das ist Ihre Vorgangsweise! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden mit diesem Kernstück, wonach die humanitären Gründe in den Regelverfahren abzuwickeln sind, eine enorme Verfahrensbeschleunigung erreichen. Das ist gut so, denn es ist inhuman – es ist inhuman! –, die Menschen, die hier sind, in einen Antragsmarathon hineinzuberaten, permanent Kettenanträge zu stellen, die ohnehin nie Aussicht auf Erfolg haben.
Das wollen wir abstellen, und das werden wir in den verfahrensverkürzenden Maßnahmen auch bewerkstelligen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Warum macht man es bei den Zogajs weiter? An den Taten, nicht an den Worten soll man die Innenministerin messen!)
Bezüglich der Altfälle – Sonderverfahren – ist es so, dass jene Menschen, die seit 1. Mai 2004 durchgehend in Österreich aufhältig waren, einen Antrag stellen können, dass ihre humanitären Gründe geprüft werden. In deren Verfahren – die sind ja schon so lange da – wurde das damals nämlich nicht geprüft, daher kann das jetzt – nach Menschenrechtskonvention notwendig – geprüft werden.
Präsident Fritz Neugebauer: Frau Bundesminister, Sie haben noch eine halbe Minute der vereinbarten Redezeit. – Bitte.
Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Diese Prüfung ist beim Landeshauptmann einzuleiten, der ist dafür laut Kompetenz, laut Verfassung zuständig. Die Ministerin wird dann eine Zustimmung erteilen und lässt sich durch einen Beirat beraten. Die Situation ist auch in Hinblick auf Selbsterhaltungsfähigkeit, Unterkunft, Unterhalt, Unbescholtenheit, Kenntnis der deutschen Sprache und schulische und berufliche Ausbildung zu prüfen, und erst dann, wenn das gegeben ist, können diese Familien ihren Antrag stellen und hoffen, dass sie hier bleiben können. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
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